Tierschutzverordnung (TSchV) vom 14. Dezember 2010
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Change 1
As published
Art. 215 Versuchstierhaltungen und Tierversuche
1) Das ALKVW kontrolliert die Versuchstierhaltungen jährlich mindestens einmal.
2) Die Kontrollen umfassen namentlich:
a) die Einhaltung der mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen und Auflagen;
b) den Zustand der Tiere und der Infrastruktur;
c) die personellen Voraussetzungen;
d) die Führung der Tierbestandeskontrolle und die Dokumentation der Belastungserfassung für gentechnisch veränderte Tiere oder belastete Linien und Stämme.
3) Das ALKVW kontrolliert jährlich die Durchführung der Tierversuche von mindestens einem Fünftel der laufenden Bewilligungen. Die Auswahl erfolgt nach dem Ausmass der Belastung für die Tiere und der Anzahl Tiere, der technischen Aufwändigkeit der Versuche und den früher festgestellten Mängeln.
4) Die Kontrollen umfassen namentlich:
a) die korrekte Versuchsdurchführung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen;
b) die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen;
c) die Aufzeichnungen zur Versuchsdurchführung;
d) den Zustand der Infrastruktur zur Versuchsdurchführung;
e) die personellen Voraussetzungen.
Your change, as a redline
Art. 215 Versuchstierhaltungen und Tierversuche
1) Das ALKVW kontrolliert die Versuchstierhaltungen jährlich mindestens einmal.
2) Die Kontrollen umfassen namentlich:
a) die Einhaltung der mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen und Auflagen;
b) den Zustand der Tiere und der Infrastruktur;
c) die personellen Voraussetzungen;
d) die Führung der Tierbestandeskontrolle und die Dokumentation der Belastungserfassung für gentechnisch veränderte Tiere oder belastete Linien und Stämme.
3) Das ALKVW kontrolliert jährlich die Durchführung der Tierversuche von mindestens einem Fünftel der laufenden Bewilligungen. Die Auswahl erfolgt nach dem Ausmass der Belastung für die Tiere und der Anzahl Tiere, der technischen Aufwändigkeit der Versuche und den früher festgestellten Mängeln.
4) Die Kontrollen umfassen namentlich:
a) die korrekte Versuchsdurchführung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen;
b) die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen;
c) die Aufzeichnungen zur Versuchsdurchführung;
d) den Zustand der Infrastruktur zur Versuchsdurchführung;
e) die personellen Voraussetzungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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