Propose a change

Reglement der Kassenkommission PUBLICA für das Personal der Pensionskasse des Bundes PUBLICA

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22 Lohnfortzahlung bei obligatorischem schweizerischen Militär- und Zivilschutzdienst oder zivilem Ersatzdienst

1 Bei Arbeitsaussetzung wegen obligatorischen schweizerischen Militär- und Zivilschutz- oder zivilen Ersatzdienstes hat die dienstpflichtige Person Anspruch auf Fortzahlung des bisherigen Lohnes und der Familienzulage während maximal 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die gesetzliche Erwerbsausfallentschädigung fällt an PUBLICA. 2 Übersteigt die Summe der Dienstleistungen 25 Arbeitstage, so reduziert sich der Lohnanspruch für die Dauer der weiteren Dienstleistungen: a. bei Mitarbeitenden mit Unterstützungspflichten auf 80 Prozent des bisherigen Lohnes; b. bei Mitarbeitenden ohne Unterstützungspflicht auf 60 Prozent des bisherigen Lohnes. 3 Übersteigt der Erwerbsersatz die Lohnansprüche, so wird der Lohn im Umfang des Erwerbsersatzes ausgerichtet. 4 Bei freiwilligen Dienstleistungen wird der Lohn während maximal 5 Arbeitstagen bezahlt, solange die Summe der Dienstleistungen im Kalenderjahr 25 Arbeitstage noch nicht erreicht hat. 5 Die Familienzulage wird ungekürzt ausgerichtet. 6 Die Lohnfortzahlung endet in jedem Fall mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Your change, as a redline

Art. 22 Lohnfortzahlung bei obligatorischem schweizerischen Militär- und Zivilschutzdienst oder zivilem Ersatzdienst

1 Bei Arbeitsaussetzung wegen obligatorischen schweizerischen Militär- und Zivilschutz- oder zivilen Ersatzdienstes hat die dienstpflichtige Person Anspruch auf Fortzahlung des bisherigen Lohnes und der Familienzulage während maximal 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die gesetzliche Erwerbsausfallentschädigung fällt an PUBLICA. 2 Übersteigt die Summe der Dienstleistungen 25 Arbeitstage, so reduziert sich der Lohnanspruch für die Dauer der weiteren Dienstleistungen: a. bei Mitarbeitenden mit Unterstützungspflichten auf 80 Prozent des bisherigen Lohnes; b. bei Mitarbeitenden ohne Unterstützungspflicht auf 60 Prozent des bisherigen Lohnes. 3 Übersteigt der Erwerbsersatz die Lohnansprüche, so wird der Lohn im Umfang des Erwerbsersatzes ausgerichtet. 4 Bei freiwilligen Dienstleistungen wird der Lohn während maximal 5 Arbeitstagen bezahlt, solange die Summe der Dienstleistungen im Kalenderjahr 25 Arbeitstage noch nicht erreicht hat. 5 Die Familienzulage wird ungekürzt ausgerichtet. 6 Die Lohnfortzahlung endet in jedem Fall mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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