Reglement der Kassenkommission PUBLICA für das Personal der Pensionskasse des Bundes PUBLICA
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Change 1
Art. 8 Probezeit
1 Die Probezeit dauert drei Monate. Die Absätze 3 und 4 bleiben vorbehalten. 2 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht wird die Probezeit entsprechend verlängert. 3 Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann PUBLICA auf eine Probezeit verzichten oder sie verkürzen. 4 PUBLICA kann die Probezeit auf maximal sechs Monate festlegen für: a. Personen, die aufgrund ihrer Funktionen im Vorsorgeplan 2 des Vorsorgewerks PUBLICA versichert werden; b. Personen in einer Funktion in den Bereichen Vermögensverwaltung, Risikobeurteilung, Finanzen und Recht, die besondere Kenntnisse voraussetzt. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses der Kassenkommission PUBLICA vom 11. April 2013, vom BR genehmigt am 13. Sept. 2013 und in Kraft seit 1. Okt. 2013 (AS 2013 3089). Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses der Kassenkommission PUBLICA vom 11. April 2013, vom BR genehmigt am 13. Sept. 2013 und in Kraft seit 1. Okt. 2013 (AS 2013 3089).
Art. 8 Probezeit
1 Die Probezeit dauert drei Monate. Die Absätze 3 und 4 bleiben vorbehalten. 2 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht wird die Probezeit entsprechend verlängert. 3 Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann PUBLICA auf eine Probezeit verzichten oder sie verkürzen. 4 PUBLICA kann die Probezeit auf maximal sechs Monate festlegen für: a. Personen, die aufgrund ihrer Funktionen im Vorsorgeplan 2 des Vorsorgewerks PUBLICA versichert werden; b. Personen in einer Funktion in den Bereichen Vermögensverwaltung, Risikobeurteilung, Finanzen und Recht, die besondere Kenntnisse voraussetzt. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses der Kassenkommission PUBLICA vom 11. April 2013, vom BR genehmigt am 13. Sept. 2013 und in Kraft seit 1. Okt. 2013 (AS 2013 3089). Eingefügt durch Ziff. I des Beschlusses der Kassenkommission PUBLICA vom 11. April 2013, vom BR genehmigt am 13. Sept. 2013 und in Kraft seit 1. Okt. 2013 (AS 2013 3089).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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