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Finanzleitbild Gemeinde Mauren

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Finanzleitbild der Gemeinde Mauren Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Ziele des Finanzleitbilds 2.1 Zielsetzung im Allgemeinen 2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung 3. Grundsätze der Finanzpolitik 3.1 Rechnungslegung 3.2 Grundsatz der Transparenz 3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung 3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik 3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik 3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität 4. Definitionen 5. Schlussbestimmungen 5.1 Inkrafttreten 5.2 Änderungen und Ergänzungen 5.3 Allgemein 6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung 1. Einleitung Das Finanzleitbild dient der Gemeinde Mauren als begleitendes Instrument für finanzpolitische Entscheidungen und steht in der Hierarchie der finanziellen Führungsinstrumente an oberster Stelle. Es stützt sich auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996 und das Finanzhaushaltsgesetz vom 20. Oktober 2010. Das Finanzleitbild ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau einer effizienten Verwaltung. Das Finanzleitbild gilt zeitlich unbefristet und wird jeweils anfangs der Legislaturperiode durch den Gemeinderat mit Zielvorgaben (gem. Kapitel 2 und Anhang) überprüft. Diese Zielvorgaben entsprechen den finanzpolitischen Leitsätzen und geben den Orientierungsrahmen bei der Erstellung künftiger Finanzpläne, der Voranschläge und Kreditbeschlüsse. Die Inhalte aller untergeordneten Führungsinstrumente (insbesondere des Budgetleitfadens) sind auf jene des Finanzleitbildes abzustimmen. Ergänzend zum Finanzleitbild obliegt es dem Gemeindekassier in Abstimmung mit der Gemeindevorstehung einen Budgetleitfaden auszuarbeiten, diesen regelmässig auf seine Aktualität zu überprüfen und bei Änderungsbedarf die Anpassungen der Kommission Organisation & Finanzen vorzustellen und genehmigen zu lassen. Der Budgetleitfaden ist für sämtliche Budgetverantwortliche verbindlich und ist jederzeit einzuhalten. 2. Ziele des Finanzleitbilds 2.1 Zielsetzung im Allgemeinen Die allgemeinen Zielsetzungen dieses Finanzleitbildes sind: a) Die Ziele und Grundsätze umschreiben den Soll-Zustand einer zukunftsgerechten, transparenten, nachhaltigen und wirtschaftsfreundlichen Finanzpolitik. b) Die Leitplanken für die Finanzpolitik und die Erhaltung gesunder Gemeindefinanzen. c) Die Grundlage für den Umgang mit öffentlichen Finanzen im Rahmen der Finanz- und Investitionsrechnung, für Kreditbeschlüsse, Gesetze mit Ausgabefolgen etc. d) Das Finanzleitbild ist ein Führungsinstrument des Gemeinderats und soll bei finanzpolitischen Entscheiden berücksichtigt werden. e) Das Finanzleitbild soll keinen kurzfristigen Anpassungen unterworfen werden. f) Das Finanzleitbild soll bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen den übergeordneten Zielsetzungen angepasst werden. 2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung Um die Ziele der Finanzpolitik umzusetzen, werden die Zielvorgaben zu Beginn der Legislaturperiode mit entsprechenden Messgrössen, Massnahmen und Kommentaren definiert. Diese Bestandteile werden fortlaufend überprüft und überwacht. Die aktuell gültigen Zielvorgaben zur laufenden und investiven Rechnung finden sich im Anhang des Finanzleitbildes. 3. Grundsätze der Finanzpolitik 3.1 Rechnungslegung a) Die Darstellung der finanziellen Verhältnisse erfolgt: 1. inhaltlich: laufende Rechnung, Investitionsrechnung, Bestandesrechnung, Gesamtrechnung und Cashflow-Rechnung 2. zeitlich: Jahresrechnung (laufendes Jahr) 3. Budget (kommendes Jahr) 4. Finanzplan (Budget + 3 weitere Jahre) b) Die Buchführung und Rechnungslegung erfolgt angelehnt an das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM. 3.2 Grundsatz der Transparenz a) Finanzpolitische Informationen sollen von möglichst hoher Qualität sein. Zudem sollen sie wahrheitsgetreu, verständlich, umfassend über die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Finanzpolitik Aussagen machen. b) Ihre Darstellung erfolgt in einer offenen, für die Einwohner verständlichen Form. c) Zukünftige Ausgaben und Einnahmen sind einander gegenüberzustellen, um eine längerfristige Einschätzung über die Gesundheit der öffentlichen Finanzen vornehmen zu können. 3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung a) Die laufende Rechnung soll ausgeglichen oder mit Ertragsüberschüssen budgetiert werden (ausgenommen sind Buchgewinne und ausserordentliche Erträge). b) Das Wachstum des liquiditätswirksamen Aufwands der laufenden Rechnung darf nicht höher sein, als das Wachstum der liquiditätswirksamen Erträge. 3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik a) Investitionsausgaben ≥ CHF 100'000 werden mit entsprechendem Formular auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zweckmässigkeit hin überprüft. b) Bestehende Ausgabenpositionen sind periodisch zu hinterfragen. c) Investitionen sollen samt Folgekosten auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin geprüft werden und einer Priorisierung unterliegen. d) Für neue Aufgaben und ihre Kostenfolgen soll die Frage der Finanzierung sorgfältig geklärt werden. e) Einmalige und wiederkehrende nicht budgetierte Neuausgaben oder Zusatzkredite können bewilligt werden, wenn die vom Gemeinderat vorgesehenen Mess- und Zielgrössen eingehalten werden. f) Mehrausgaben für neue Aufgaben sollen vorrangig durch Einsparungen in bisherigen Aufgabenbereichen oder durch Erschliessung neuer direkter oder indirekter Einnahmequellen aufgefangen werden. 3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik a) Zur Erfüllung der Aufgaben stehen Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Abgaben, Mieteinnahmen und Zinserträge sowie Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung. b) Die Bemessung des Gemeindesteuerzuschlags und die Gebühren gehören zu den wichtigen Standortfaktoren. c) Verursacher von Kosten können an deren Finanzierung beteiligt werden. d) Nutzer von spezifischen Dienstleistungen sind an ihrer Finanzierung in Form von Gebühren, Beiträgen usw. zu beteiligen. e) Das Verursachungsprinzip soll auch als Steuerungsinstrument dienen, z.B. in Bezug auf nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z.B. Wasser, Abwasser, Abfall). Die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der sozialen Verträglichkeit sollen mitberücksichtigt werden. 3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität a) Gemeindeaufgaben sind effizient (wirtschaftlich) und effektiv (zielwirksam) zu erfüllen. b) Die Verwaltung stellt durch geeignete Massnahmen die kontinuierliche Effizienzsteigerung in allen Leistungsbereichen der Gemeinde sicher. 4. Definitionen Budget Ein Budget ist ein − meist − in wertmässigen Grössen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Cash Flow (CF) Die Differenz zwischen liquiditätswirksamem Ertrag und liquiditätswirksamem Aufwand der laufenden Rechnung. Deckungsgrad der Das prozentuale Verhältnis zwischen den greifbaren Mitteln und Verbindlichkeiten den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Finanzplan Der Finanzplan dient der Erhaltung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der Gemeinde. Finanzvermögen Das öffentliche Vermögen, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (vs. Verwaltungsvermögen). Flüssige Mittel Diese setzen sich zusammen aus dem Kassabestand, Postguthaben und den Bankguthaben. Gesamtrechnung Zusammenfassung der laufenden und investiven Ausgaben und Einnahmen. HRM Harmonisiertes Rechnungsmodell Investitionsrechnung Sie führt Ausgaben und Einnahmen auf, die während eines Jahres in der Gemeinde für Investitionen getätigt werden und der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dienen. Am Jahresende werden sämtliche Ausgaben in der Bestandsrechnung aktiviert sowie die Einnahmen passiviert. Die Investitionsrechnung schliesst somit ausgeglichen ab und wird in jedem Jahr neu erstellt. Die Investitionsrechnung entspricht weder der Erfolgsrechnung noch der Bilanz der Privatwirtschaft. Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung, die in der Privatwirtschaft der Erfolgsrechnung entspricht, enthält sämtliche Aufwände und Erträge einer Rechnungsperiode der Gemeinde. Sie umfasst alle Aufwendungen und Erträge, die regelmässig anfallen. Die Abschreibungen von Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie die Passivzinsen für Schulden sind in der laufenden Rechnung ebenfalls enthalten. Auf der Ertragsseite werden die Steuern, Vermögenserträge, Gebühren etc. nach Ziff. 3.5 lit. a) aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen ausgewiesen. Selbstfinanzierungsgrad Prozentuales Verhältnis zwischen den Nettoinvestitionen (Investitionsausgaben abzüglich zufliessenden Erträgen) und den Selbstfinanzierungsmitteln (Erlösüberschuss der laufenden Rechnung) Verwaltungsvermögen Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben einer Behörde dient. 5. Schlussbestimmungen 5.1 Änderungen und Ergänzungen Dieses Finanzleitbild inkl. Anhang ist jeweils zu Beginn der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu überprüfen und allenfalls anzupassen. 5.2 Allgemeines Unter den in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen. 5.3 Inkraftsetzung Dieses Finanzleitbild wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 29. November 2023 genehmigt und per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt. Gemeindevorstehung Mauren gez. Peter Frick Gemeindevorsteher 6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung Gültig für die Legislatur: 2023 – 2027, GR-Beschluss vom: 29.11.2023 6.1 Eckwerte a) Die laufende Rechnung schliesst mindestens mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. b) Das absolute Wachstum der Aufwendungen der laufenden Rechnung übersteigt dasjenige der Erträge nicht. c) Das Verhältnis der Selbstfinanzierungsmittel und der Nettoinvestitionen beträgt mindestens 100 %. d) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den Fremden Mitteln beträgt mindestens 420 %. e) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen liegt zwischen dem ein- bis dreifachen. f) Der Mindest-Liquiditätsbestand liegt zwischen dem vier- bis sechsfachen der monatlichen Ausgaben.

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Finanzleitbild der Gemeinde Mauren Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Ziele des Finanzleitbilds 2.1 Zielsetzung im Allgemeinen 2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung 3. Grundsätze der Finanzpolitik 3.1 Rechnungslegung 3.2 Grundsatz der Transparenz 3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung 3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik 3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik 3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität 4. Definitionen 5. Schlussbestimmungen 5.1 Inkrafttreten 5.2 Änderungen und Ergänzungen 5.3 Allgemein 6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung 1. Einleitung Das Finanzleitbild dient der Gemeinde Mauren als begleitendes Instrument für finanzpolitische Entscheidungen und steht in der Hierarchie der finanziellen Führungsinstrumente an oberster Stelle. Es stützt sich auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996 und das Finanzhaushaltsgesetz vom 20. Oktober 2010. Das Finanzleitbild ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau einer effizienten Verwaltung. Das Finanzleitbild gilt zeitlich unbefristet und wird jeweils anfangs der Legislaturperiode durch den Gemeinderat mit Zielvorgaben (gem. Kapitel 2 und Anhang) überprüft. Diese Zielvorgaben entsprechen den finanzpolitischen Leitsätzen und geben den Orientierungsrahmen bei der Erstellung künftiger Finanzpläne, der Voranschläge und Kreditbeschlüsse. Die Inhalte aller untergeordneten Führungsinstrumente (insbesondere des Budgetleitfadens) sind auf jene des Finanzleitbildes abzustimmen. Ergänzend zum Finanzleitbild obliegt es dem Gemeindekassier in Abstimmung mit der Gemeindevorstehung einen Budgetleitfaden auszuarbeiten, diesen regelmässig auf seine Aktualität zu überprüfen und bei Änderungsbedarf die Anpassungen der Kommission Organisation & Finanzen vorzustellen und genehmigen zu lassen. Der Budgetleitfaden ist für sämtliche Budgetverantwortliche verbindlich und ist jederzeit einzuhalten. 2. Ziele des Finanzleitbilds 2.1 Zielsetzung im Allgemeinen Die allgemeinen Zielsetzungen dieses Finanzleitbildes sind: a) Die Ziele und Grundsätze umschreiben den Soll-Zustand einer zukunftsgerechten, transparenten, nachhaltigen und wirtschaftsfreundlichen Finanzpolitik. b) Die Leitplanken für die Finanzpolitik und die Erhaltung gesunder Gemeindefinanzen. c) Die Grundlage für den Umgang mit öffentlichen Finanzen im Rahmen der Finanz- und Investitionsrechnung, für Kreditbeschlüsse, Gesetze mit Ausgabefolgen etc. d) Das Finanzleitbild ist ein Führungsinstrument des Gemeinderats und soll bei finanzpolitischen Entscheiden berücksichtigt werden. e) Das Finanzleitbild soll keinen kurzfristigen Anpassungen unterworfen werden. f) Das Finanzleitbild soll bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen den übergeordneten Zielsetzungen angepasst werden. 2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung Um die Ziele der Finanzpolitik umzusetzen, werden die Zielvorgaben zu Beginn der Legislaturperiode mit entsprechenden Messgrössen, Massnahmen und Kommentaren definiert. Diese Bestandteile werden fortlaufend überprüft und überwacht. Die aktuell gültigen Zielvorgaben zur laufenden und investiven Rechnung finden sich im Anhang des Finanzleitbildes. 3. Grundsätze der Finanzpolitik 3.1 Rechnungslegung a) Die Darstellung der finanziellen Verhältnisse erfolgt: 1. inhaltlich: laufende Rechnung, Investitionsrechnung, Bestandesrechnung, Gesamtrechnung und Cashflow-Rechnung 2. zeitlich: Jahresrechnung (laufendes Jahr) 3. Budget (kommendes Jahr) 4. Finanzplan (Budget + 3 weitere Jahre) b) Die Buchführung und Rechnungslegung erfolgt angelehnt an das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM. 3.2 Grundsatz der Transparenz a) Finanzpolitische Informationen sollen von möglichst hoher Qualität sein. Zudem sollen sie wahrheitsgetreu, verständlich, umfassend über die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Finanzpolitik Aussagen machen. b) Ihre Darstellung erfolgt in einer offenen, für die Einwohner verständlichen Form. c) Zukünftige Ausgaben und Einnahmen sind einander gegenüberzustellen, um eine längerfristige Einschätzung über die Gesundheit der öffentlichen Finanzen vornehmen zu können. 3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung a) Die laufende Rechnung soll ausgeglichen oder mit Ertragsüberschüssen budgetiert werden (ausgenommen sind Buchgewinne und ausserordentliche Erträge). b) Das Wachstum des liquiditätswirksamen Aufwands der laufenden Rechnung darf nicht höher sein, als das Wachstum der liquiditätswirksamen Erträge. 3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik a) Investitionsausgaben ≥ CHF 100'000 werden mit entsprechendem Formular auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zweckmässigkeit hin überprüft. b) Bestehende Ausgabenpositionen sind periodisch zu hinterfragen. c) Investitionen sollen samt Folgekosten auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin geprüft werden und einer Priorisierung unterliegen. d) Für neue Aufgaben und ihre Kostenfolgen soll die Frage der Finanzierung sorgfältig geklärt werden. e) Einmalige und wiederkehrende nicht budgetierte Neuausgaben oder Zusatzkredite können bewilligt werden, wenn die vom Gemeinderat vorgesehenen Mess- und Zielgrössen eingehalten werden. f) Mehrausgaben für neue Aufgaben sollen vorrangig durch Einsparungen in bisherigen Aufgabenbereichen oder durch Erschliessung neuer direkter oder indirekter Einnahmequellen aufgefangen werden. 3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik a) Zur Erfüllung der Aufgaben stehen Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Abgaben, Mieteinnahmen und Zinserträge sowie Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung. b) Die Bemessung des Gemeindesteuerzuschlags und die Gebühren gehören zu den wichtigen Standortfaktoren. c) Verursacher von Kosten können an deren Finanzierung beteiligt werden. d) Nutzer von spezifischen Dienstleistungen sind an ihrer Finanzierung in Form von Gebühren, Beiträgen usw. zu beteiligen. e) Das Verursachungsprinzip soll auch als Steuerungsinstrument dienen, z.B. in Bezug auf nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z.B. Wasser, Abwasser, Abfall). Die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der sozialen Verträglichkeit sollen mitberücksichtigt werden. 3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität a) Gemeindeaufgaben sind effizient (wirtschaftlich) und effektiv (zielwirksam) zu erfüllen. b) Die Verwaltung stellt durch geeignete Massnahmen die kontinuierliche Effizienzsteigerung in allen Leistungsbereichen der Gemeinde sicher. 4. Definitionen Budget Ein Budget ist ein − meist − in wertmässigen Grössen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Cash Flow (CF) Die Differenz zwischen liquiditätswirksamem Ertrag und liquiditätswirksamem Aufwand der laufenden Rechnung. Deckungsgrad der Das prozentuale Verhältnis zwischen den greifbaren Mitteln und Verbindlichkeiten den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Finanzplan Der Finanzplan dient der Erhaltung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der Gemeinde. Finanzvermögen Das öffentliche Vermögen, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (vs. Verwaltungsvermögen). Flüssige Mittel Diese setzen sich zusammen aus dem Kassabestand, Postguthaben und den Bankguthaben. Gesamtrechnung Zusammenfassung der laufenden und investiven Ausgaben und Einnahmen. HRM Harmonisiertes Rechnungsmodell Investitionsrechnung Sie führt Ausgaben und Einnahmen auf, die während eines Jahres in der Gemeinde für Investitionen getätigt werden und der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dienen. Am Jahresende werden sämtliche Ausgaben in der Bestandsrechnung aktiviert sowie die Einnahmen passiviert. Die Investitionsrechnung schliesst somit ausgeglichen ab und wird in jedem Jahr neu erstellt. Die Investitionsrechnung entspricht weder der Erfolgsrechnung noch der Bilanz der Privatwirtschaft. Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung, die in der Privatwirtschaft der Erfolgsrechnung entspricht, enthält sämtliche Aufwände und Erträge einer Rechnungsperiode der Gemeinde. Sie umfasst alle Aufwendungen und Erträge, die regelmässig anfallen. Die Abschreibungen von Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie die Passivzinsen für Schulden sind in der laufenden Rechnung ebenfalls enthalten. Auf der Ertragsseite werden die Steuern, Vermögenserträge, Gebühren etc. nach Ziff. 3.5 lit. a) aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen ausgewiesen. Selbstfinanzierungsgrad Prozentuales Verhältnis zwischen den Nettoinvestitionen (Investitionsausgaben abzüglich zufliessenden Erträgen) und den Selbstfinanzierungsmitteln (Erlösüberschuss der laufenden Rechnung) Verwaltungsvermögen Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben einer Behörde dient. 5. Schlussbestimmungen 5.1 Änderungen und Ergänzungen Dieses Finanzleitbild inkl. Anhang ist jeweils zu Beginn der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu überprüfen und allenfalls anzupassen. 5.2 Allgemeines Unter den in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen. 5.3 Inkraftsetzung Dieses Finanzleitbild wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 29. November 2023 genehmigt und per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt. Gemeindevorstehung Mauren gez. Peter Frick Gemeindevorsteher 6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung Gültig für die Legislatur: 2023 – 2027, GR-Beschluss vom: 29.11.2023 6.1 Eckwerte a) Die laufende Rechnung schliesst mindestens mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. b) Das absolute Wachstum der Aufwendungen der laufenden Rechnung übersteigt dasjenige der Erträge nicht. c) Das Verhältnis der Selbstfinanzierungsmittel und der Nettoinvestitionen beträgt mindestens 100 %. d) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den Fremden Mitteln beträgt mindestens 420 %. e) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen liegt zwischen dem ein- bis dreifachen. f) Der Mindest-Liquiditätsbestand liegt zwischen dem vier- bis sechsfachen der monatlichen Ausgaben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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