Accord entre le Conseil fédéral suisse et le «Fund for the Afghan People» relatif aux privilèges et immunités du Fund en Suisse
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17 Beilegung von Streitigkeiten
1 Jede Streitigkeit zwischen den Parteien des vorliegenden Abkommens über die Auslegung oder die Anwendung des vorliegenden Abkommens, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt werden konnte, kann auf Gesuch der einen oder der anderen Partei einem aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgericht unterbreitet werden. 2 Die Parteien bestimmen je ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3 Die so ernannten Mitglieder wählen in gegenseitigem Einvernehmen das dritte Mitglied, das den Vorsitz des Schiedsgerichts übernimmt. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande kommen, wird auf Begehren der einen oder der anderen Partei das dritte Mitglied durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts bezeichnet. 4 Das Schiedsgericht bestimmt sein Verfahren selbst. 5 Der Schiedsgerichtsentscheid ist für die Konfliktparteien bindend und endgültig.
Art. 17 Beilegung von Streitigkeiten
1 Jede Streitigkeit zwischen den Parteien des vorliegenden Abkommens über die Auslegung oder die Anwendung des vorliegenden Abkommens, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt werden konnte, kann auf Gesuch der einen oder der anderen Partei einem aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgericht unterbreitet werden. 2 Die Parteien bestimmen je ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3 Die so ernannten Mitglieder wählen in gegenseitigem Einvernehmen das dritte Mitglied, das den Vorsitz des Schiedsgerichts übernimmt. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande kommen, wird auf Begehren der einen oder der anderen Partei das dritte Mitglied durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Schweizerischen Bundesgerichts bezeichnet. 4 Das Schiedsgericht bestimmt sein Verfahren selbst. 5 Der Schiedsgerichtsentscheid ist für die Konfliktparteien bindend und endgültig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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