Accord entre le Conseil fédéral suisse et le «Fund for the Afghan People» relatif aux privilèges et immunités du Fund en Suisse
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Steuerliche Behandlung
1 Der Fund, seine Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum des Funds sind und von dessen Dienststellen benützt werden. 2 Der Fund ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Insbesondere ist er für alle Bezüge von Gegenständen und Dienstleistungen in der Schweiz sowie für alle Bezüge von Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer (MWST) nach Schweizer Recht befreit, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für den amtlichen Gebrauch bestimmt sind. 3 Der Fund ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4 Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag des Funds gemäss der schweizerischen Gesetzgebung auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren.
Art. 7 Steuerliche Behandlung
1 Der Fund, seine Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum des Funds sind und von dessen Dienststellen benützt werden. 2 Der Fund ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Insbesondere ist er für alle Bezüge von Gegenständen und Dienstleistungen in der Schweiz sowie für alle Bezüge von Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer (MWST) nach Schweizer Recht befreit, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für den amtlichen Gebrauch bestimmt sind. 3 Der Fund ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4 Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag des Funds gemäss der schweizerischen Gesetzgebung auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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