Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 8 Fortschreibung der Daten
(1) Werden in § 3 Absatz 1 und 2 Nummer 4, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes bezeichnete Daten bei einer für eine Wohnung der Person zuständigen Meldebehörde fortgeschrieben, insbesondere weil sie unrichtig oder unvollständig waren oder weil die Person ihren Meldepflichten nach § 17 Absatz 1 bis 3, § 21 Absatz 4, § 28 Absatz 1, § 29 Absatz 1 bis 4 und § 32 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, so übermittelt diese Meldebehörde gemäß § 33 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes den für alle weiteren Wohnungen der Person zuständigen Meldebehörden unverzüglich die fortgeschriebenen Daten sowie die Hinweise, die zum Nachweis ihrer Richtigkeit gespeichert worden sind. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich durch Abmeldung oder besondere Erklärung der meldepflichtigen Person der Status der Wohnung ändert. In diesen Fällen sind auch der neue Wohnungsstatus (Datenblatt 1213) und das Datum des Wohnungsstatuswechsels (Datenblatt 1301a) zu übermitteln. (3) § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Ändern sich die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 12, 14 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes bezeichneten Daten von Personen mit Ehegatten oder Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung oder findet ein Wegzug in das Ausland oder nach unbekannt statt, so übermittelt die Meldebehörde der für den anderen Ehegatten oder Lebenspartner zuständigen Meldebehörde die geänderten Daten (Änderungsmitteilung Ehegatte oder Lebenspartner). Dabei sind zusätzlich anzugeben: 1. Name und Geburtsdatum der Person, deren Daten sich ändern (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301, 0601) und 2. Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521). (5) Verstirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner ohne gemeinsame Wohnung, so hat die für ihn zuständige Meldebehörde die für den hinterbliebenen Ehegatten oder den hinterbliebenen Lebenspartner zuständige Meldebehörde darüber zu unterrichten und ihr folgende Daten zu übermitteln (Sterbefallmitteilung Ehegatte oder Lebenspartner): 1. Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301 und 0601), 2. Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521), sowie 3. das Sterbedatum mit dem Datenblatt 1901.
§ 8 Fortschreibung der Daten
(1) Werden in § 3 Absatz 1 und 2 Nummer 4, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes bezeichnete Daten bei einer für eine Wohnung der Person zuständigen Meldebehörde fortgeschrieben, insbesondere weil sie unrichtig oder unvollständig waren oder weil die Person ihren Meldepflichten nach § 17 Absatz 1 bis 3, § 21 Absatz 4, § 28 Absatz 1, § 29 Absatz 1 bis 4 und § 32 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, so übermittelt diese Meldebehörde gemäß § 33 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes den für alle weiteren Wohnungen der Person zuständigen Meldebehörden unverzüglich die fortgeschriebenen Daten sowie die Hinweise, die zum Nachweis ihrer Richtigkeit gespeichert worden sind. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich durch Abmeldung oder besondere Erklärung der meldepflichtigen Person der Status der Wohnung ändert. In diesen Fällen sind auch der neue Wohnungsstatus (Datenblatt 1213) und das Datum des Wohnungsstatuswechsels (Datenblatt 1301a) zu übermitteln. (3) § 7 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Ändern sich die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 bis 8, 12, 14 oder 18 oder Absatz 2 Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes bezeichneten Daten von Personen mit Ehegatten oder Lebenspartnern ohne gemeinsame Wohnung oder findet ein Wegzug in das Ausland oder nach unbekannt statt, so übermittelt die Meldebehörde der für den anderen Ehegatten oder Lebenspartner zuständigen Meldebehörde die geänderten Daten (Änderungsmitteilung Ehegatte oder Lebenspartner). Dabei sind zusätzlich anzugeben: 1. Name und Geburtsdatum der Person, deren Daten sich ändern (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301, 0601) und 2. Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521). (5) Verstirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner ohne gemeinsame Wohnung, so hat die für ihn zuständige Meldebehörde die für den hinterbliebenen Ehegatten oder den hinterbliebenen Lebenspartner zuständige Meldebehörde darüber zu unterrichten und ihr folgende Daten zu übermitteln (Sterbefallmitteilung Ehegatte oder Lebenspartner): 1. Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301 und 0601), 2. Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521), sowie 3. das Sterbedatum mit dem Datenblatt 1901.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.