Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 153 Form und Inhalt des Urteils
1 Das Urteil wird schriftlich ausgefertigt. Es enthält Ort und Zeit der Verhandlung, die Namen der Richter, des Gerichtsschreibers, des Auditors, des Angeklagten und seines Verteidigers, die in der Anklage bezeichneten strafbaren Handlungen, die Anträge der Parteien sowie:
a. bei Verurteilung:1. den Sachverhalt;
2. die Tatsachen, welche die einzelnen Merkmale der strafbaren Handlung erfüllen;
3. die Gründe für die Strafzumessung und die Massnahmen;
4. die gesetzlichen Bestimmungen;
5. den Urteilsspruch;
b. bei Freispruch:1. den Sachverhalt;
2. die Feststellung, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat nicht erwiesen oder nicht strafbar ist;
3. die Gründe für allfällige Massnahmen;
4. den Urteilsspruch;
c. bei Freispruch nach Artikel 149:1. den Sachverhalt;
2. die Tatsache, welche die einzelnen Merkmale des Disziplinarfehlers erfüllen;
3. die Gründe für die Zumessung der Disziplinarstrafe;
4. den Urteilsspruch.
2 Das Urteil enthält überdies den begründeten Entscheid über Kosten und Entschädigung, allenfalls über die Aufhebung bestehender Zwangsmassnahmen, über die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten und über den zivilrechtlichen Anspruch der Privatklägerschaft sowie eine Rechtsmittelbelehrung.
3 Der Präsident des Militärgerichts und der Gerichtsschreiber unterzeichnen das Urteil.
4 Redaktions- oder Rechnungsfehler oder Kanzleiversehen, die keinen Einfluss auf den Urteilsspruch oder auf den erheblichen Inhalt der Begründung haben, werden von Amtes wegen berichtigt.
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711).
Your change, as a redline
Art. 153 Form und Inhalt des Urteils
1 Das Urteil wird schriftlich ausgefertigt. Es enthält Ort und Zeit der Verhandlung, die Namen der Richter, des Gerichtsschreibers, des Auditors, des Angeklagten und seines Verteidigers, die in der Anklage bezeichneten strafbaren Handlungen, die Anträge der Parteien sowie:
a. bei Verurteilung:1. den Sachverhalt;
2. die Tatsachen, welche die einzelnen Merkmale der strafbaren Handlung erfüllen;
3. die Gründe für die Strafzumessung und die Massnahmen;
4. die gesetzlichen Bestimmungen;
5. den Urteilsspruch;
b. bei Freispruch:1. den Sachverhalt;
2. die Feststellung, dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat nicht erwiesen oder nicht strafbar ist;
3. die Gründe für allfällige Massnahmen;
4. den Urteilsspruch;
c. bei Freispruch nach Artikel 149:1. den Sachverhalt;
2. die Tatsache, welche die einzelnen Merkmale des Disziplinarfehlers erfüllen;
3. die Gründe für die Zumessung der Disziplinarstrafe;
4. den Urteilsspruch.
2 Das Urteil enthält überdies den begründeten Entscheid über Kosten und Entschädigung, allenfalls über die Aufhebung bestehender Zwangsmassnahmen, über die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten und über den zivilrechtlichen Anspruch der Privatklägerschaft sowie eine Rechtsmittelbelehrung.
3 Der Präsident des Militärgerichts und der Gerichtsschreiber unterzeichnen das Urteil.
4 Redaktions- oder Rechnungsfehler oder Kanzleiversehen, die keinen Einfluss auf den Urteilsspruch oder auf den erheblichen Inhalt der Begründung haben, werden von Amtes wegen berichtigt.
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.