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Militärstrafprozess

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 154 Zustellung von Urteilsausfertigungen

1 Urteilsausfertigungen werden dem Verteidiger für sich und zuhanden des Verurteilten oder Freigesprochenen, der Privatklägerschaft, dem Auditor, dem Oberauditor und dem Vollzugskanton sowie den vom Bundesrat zu bezeichnenden Empfängern zugestellt. 2 Urteilsausfertigungen, die mit Rücksicht auf die Landesverteidigung oder die Staatssicherheit geheim zu haltende Tatsachen enthalten, werden lediglich dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und dem Oberauditor zugestellt. Dem Auditor und dem Verteidiger werden auf Gesuch hin eine Urteilsausfertigung zur Einsichtnahme überlassen. Der Verurteilte und die Privatklägerschaft erhalten auf Gesuch hin Einsicht in die Urteilsausfertigung, die Geschädigte jedoch nur so weit, als das Urteil seine zivilrechtlichen Ansprüche betrifft oder sich auf deren Beurteilung auswirken kann. 3 Für die öffentliche Bekanntmachung des Urteils gilt Artikel 125a. Es wird nur das Dispositiv veröffentlicht. 4 Das Opfer, das sich nicht als Privatklägerschaft konstituiert hat, kann eine Kopie des Urteils verlangen. Ausdruck gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711). Diese Änd. wurde in den in der AS genannten Bestimmungen vorgenommen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des Opferhilfegesetzes vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1993 (AS 1992 2465; BBl 1990 II 961). Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 26. Sept. 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 3977; BBl 2013 7057). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711).

Your change, as a redline

Art. 154 Zustellung von Urteilsausfertigungen

1 Urteilsausfertigungen werden dem Verteidiger für sich und zuhanden des Verurteilten oder Freigesprochenen, der Privatklägerschaft, dem Auditor, dem Oberauditor und dem Vollzugskanton sowie den vom Bundesrat zu bezeichnenden Empfängern zugestellt. 2 Urteilsausfertigungen, die mit Rücksicht auf die Landesverteidigung oder die Staatssicherheit geheim zu haltende Tatsachen enthalten, werden lediglich dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und dem Oberauditor zugestellt. Dem Auditor und dem Verteidiger werden auf Gesuch hin eine Urteilsausfertigung zur Einsichtnahme überlassen. Der Verurteilte und die Privatklägerschaft erhalten auf Gesuch hin Einsicht in die Urteilsausfertigung, die Geschädigte jedoch nur so weit, als das Urteil seine zivilrechtlichen Ansprüche betrifft oder sich auf deren Beurteilung auswirken kann. 3 Für die öffentliche Bekanntmachung des Urteils gilt Artikel 125a. Es wird nur das Dispositiv veröffentlicht. 4 Das Opfer, das sich nicht als Privatklägerschaft konstituiert hat, kann eine Kopie des Urteils verlangen. Ausdruck gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711). Diese Änd. wurde in den in der AS genannten Bestimmungen vorgenommen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des Opferhilfegesetzes vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1993 (AS 1992 2465; BBl 1990 II 961). Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 26. Sept. 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 3977; BBl 2013 7057). Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3911; BBl 2015 6059 7711).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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