Propose a change

Militärstrafprozess

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 54a Polizeiliche Anhaltung

1 Zivile und militärische Polizeiorgane können bei Verdacht einer strafbaren Handlung eine Person anhalten, ihre Identität feststellen und abklären, ob nach ihr, nach Fahrzeugen oder nach andern Sachen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird. 2 Zivile und militärische Polizeiorgane haben jede Person anzuhalten, die in ihrer Gegenwart eine strafbare Handlung verübt oder unmittelbar danach angetroffen wird. Bei Fluchtgefahr können sie ferner Personen anhalten, welche auf Grund eigener Wahrnehmung, ausgeschriebener Fahndungen oder glaubwürdiger Mitteilung Dritter einer strafbaren Handlung verdächtig sind. 3 Die angehaltene Person muss auf Verlangen ihre Personalien angeben, Ausweispapiere vorlegen, Sachen in ihrem Gewahrsam vorzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse öffnen. 4 Zivile und militärische Polizeiorgane können Angehörige der Armee zur Mitwirkung bei der Anhaltung einer auf frischer Tat ertappten Person auffordern. Eingefügt durch Ziff. III des BG vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).

Your change, as a redline

Art. 54a Polizeiliche Anhaltung

1 Zivile und militärische Polizeiorgane können bei Verdacht einer strafbaren Handlung eine Person anhalten, ihre Identität feststellen und abklären, ob nach ihr, nach Fahrzeugen oder nach andern Sachen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird. 2 Zivile und militärische Polizeiorgane haben jede Person anzuhalten, die in ihrer Gegenwart eine strafbare Handlung verübt oder unmittelbar danach angetroffen wird. Bei Fluchtgefahr können sie ferner Personen anhalten, welche auf Grund eigener Wahrnehmung, ausgeschriebener Fahndungen oder glaubwürdiger Mitteilung Dritter einer strafbaren Handlung verdächtig sind. 3 Die angehaltene Person muss auf Verlangen ihre Personalien angeben, Ausweispapiere vorlegen, Sachen in ihrem Gewahrsam vorzeigen und zu diesem Zweck Fahrzeuge und Behältnisse öffnen. 4 Zivile und militärische Polizeiorgane können Angehörige der Armee zur Mitwirkung bei der Anhaltung einer auf frischer Tat ertappten Person auffordern. Eingefügt durch Ziff. III des BG vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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