Verordnung benutzung schul sportanlagen dritte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Weitere zeitliche Rahmenbedingungen 1 An den folgenden Feiertagen und weiteren Tagen bleiben die Schul- und Sportanlagen in der Regel für die normale Benützung geschlossen: Weihnachten, 26. Dezember, Neujahrstag, 2. Januar, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag, Nachmittage des 24. Dezember und 31. Dezember. 2 Am Vortag vor einem Feiertag werden die Schul- und Sportanlagen um 16.00 Uhr geschlossen. 3 Die Fachstelle Anlagen und Sport der Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport kann für Kurse, Durchführung und Vorbereitungen von grösseren sportlichen und kulturellen Veranstaltungen Ausnahmen gestatten. 4 Die Schul- und Sportanlagen sind während den Weihnachtsferien und während 3 Wochen pro Jahr für die Hauptreinigung geschlossen. Die Hauswartschaft bezeichnet die Schliesswochen für ihre Anlagen im Einvernehmen mit der Fachstelle Anlagen und Sport mindestens 1 Jahr im Voraus. 5 Für die Benützung der Mehrzweckhalle Oberwangen durch Privatpersonen gelten folgende Bestimmungen: a) Private Anlässe in der Mehrzweckhalle Oberwangen können bis spätestens 01.00 Uhr bewilligt werden. Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen durch Dritte 430.61
Art. 3
Weitere zeitliche Rahmenbedingungen 1 An den folgenden Feiertagen und weiteren Tagen bleiben die Schul- und Sportanlagen in der Regel für die normale Benützung geschlossen: Weihnachten, 26. Dezember, Neujahrstag, 2. Januar, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag, Nachmittage des 24. Dezember und 31. Dezember. 2 Am Vortag vor einem Feiertag werden die Schul- und Sportanlagen um 16.00 Uhr geschlossen. 3 Die Fachstelle Anlagen und Sport der Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport kann für Kurse, Durchführung und Vorbereitungen von grösseren sportlichen und kulturellen Veranstaltungen Ausnahmen gestatten. 4 Die Schul- und Sportanlagen sind während den Weihnachtsferien und während 3 Wochen pro Jahr für die Hauptreinigung geschlossen. Die Hauswartschaft bezeichnet die Schliesswochen für ihre Anlagen im Einvernehmen mit der Fachstelle Anlagen und Sport mindestens 1 Jahr im Voraus. 5 Für die Benützung der Mehrzweckhalle Oberwangen durch Privatpersonen gelten folgende Bestimmungen: a) Private Anlässe in der Mehrzweckhalle Oberwangen können bis spätestens 01.00 Uhr bewilligt werden. Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen durch Dritte 430.61
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.