Propose a change

Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen im Justizbereich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

Verwendung des Personalbudgets 1 Die Regionalgerichte haben den im Budget enthaltenen Lohnaufwand einzuhalten. Vorbehalten bleiben befristete Anstellungen nach Massgabe von Artikel 14 Absatz 2 und Absatz 5 der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt4). 2 Die Regionalgerichte regeln die Zuständigkeit zur individuellen Lohnfestlegung für die Mitarbeitenden (Anfangslohn, jährliche Lohnentwicklung, Ausrichtung von Leistungs- und Spontanprämien) in ihren Geschäftsordnungen. 3 Die individuelle Lohnfestlegung hat nach Massgabe des kantonalen Personalrechts innerhalb der vom Obergericht vorgegebenen Funktionsklassen zu erfolgen. Eine Übereinreihung gemäss Artikel 14 Absatz 1 der Personalverordnung5) bedarf der Zustimmung des Obergerichts. 4 Das Obergericht prüft die Einhaltung der personalrechtlichen Vorgaben jeweils im Zuge der jährlichen Lohnmutationen und veranlasst gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen. 4) BR 710.110 5) BR 170.410 5 Das kantonale Personalamt führt das Lohnwesen der Regionalgerichte nach Massgabe des kantonalen Personalrechts gegen eine jährlich im Budget festzulegende Vergütung. Die Regionalgerichte übermitteln dem Personalamt die dafür nötigen Grundlagen und melden entsprechende Änderungen rechtzeitig.

Your change, as a redline

Art. 6

Verwendung des Personalbudgets 1 Die Regionalgerichte haben den im Budget enthaltenen Lohnaufwand einzuhalten. Vorbehalten bleiben befristete Anstellungen nach Massgabe von Artikel 14 Absatz 2 und Absatz 5 der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt4). 2 Die Regionalgerichte regeln die Zuständigkeit zur individuellen Lohnfestlegung für die Mitarbeitenden (Anfangslohn, jährliche Lohnentwicklung, Ausrichtung von Leistungs- und Spontanprämien) in ihren Geschäftsordnungen. 3 Die individuelle Lohnfestlegung hat nach Massgabe des kantonalen Personalrechts innerhalb der vom Obergericht vorgegebenen Funktionsklassen zu erfolgen. Eine Übereinreihung gemäss Artikel 14 Absatz 1 der Personalverordnung5) bedarf der Zustimmung des Obergerichts. 4 Das Obergericht prüft die Einhaltung der personalrechtlichen Vorgaben jeweils im Zuge der jährlichen Lohnmutationen und veranlasst gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen. 4) BR 710.110 5) BR 170.410 5 Das kantonale Personalamt führt das Lohnwesen der Regionalgerichte nach Massgabe des kantonalen Personalrechts gegen eine jährlich im Budget festzulegende Vergütung. Die Regionalgerichte übermitteln dem Personalamt die dafür nötigen Grundlagen und melden entsprechende Änderungen rechtzeitig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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