Propose a change

Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Anerkannte kantonale und kommunale Register

1 Das BFS kann die Qualitätssicherung und die Betreuung der für die Nachführung der Daten zuständigen Stellen an die Kantone oder grosse Städte delegieren, wenn diese ein Register führen, das die folgenden Bedingungen erfüllt (anerkannte Register): a. Eine kantonale oder kommunale gesetzliche Grundlage begründet das Register, regelt seine Funktionsweise und bestimmt die registerführende Stelle. b. Das Register erfüllt die Mindestanforderungen an die Qualität der Daten nach Artikel 3 Absatz 2. c. Es umfasst mindestens 25 000 Gebäude und 100 000 Wohnungen oder enthält die vollständigen Daten eines Kantons. 2 Sind diese Bedingungen erfüllt, so arbeitet das BFS mit der registerführenden Stelle eine Vereinbarung aus und gewährt dieser eine jährliche finanzielle Entschädigung. Diese setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von maximal 5000 Franken pro Register und einem nach der Anzahl der Gebäude und Wohnungen berechneten Betrag von 15 Rappen pro Gebäude mit Wohnnutzung, 5 Rappen pro Gebäude ohne Wohnnutzung und 1 Rappen pro Wohnung. Als Mindestbeitrag wird die im Jahr 2016 ausbezahlte Summe gewährt.

Your change, as a redline

Art. 6 Anerkannte kantonale und kommunale Register

1 Das BFS kann die Qualitätssicherung und die Betreuung der für die Nachführung der Daten zuständigen Stellen an die Kantone oder grosse Städte delegieren, wenn diese ein Register führen, das die folgenden Bedingungen erfüllt (anerkannte Register): a. Eine kantonale oder kommunale gesetzliche Grundlage begründet das Register, regelt seine Funktionsweise und bestimmt die registerführende Stelle. b. Das Register erfüllt die Mindestanforderungen an die Qualität der Daten nach Artikel 3 Absatz 2. c. Es umfasst mindestens 25 000 Gebäude und 100 000 Wohnungen oder enthält die vollständigen Daten eines Kantons. 2 Sind diese Bedingungen erfüllt, so arbeitet das BFS mit der registerführenden Stelle eine Vereinbarung aus und gewährt dieser eine jährliche finanzielle Entschädigung. Diese setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von maximal 5000 Franken pro Register und einem nach der Anzahl der Gebäude und Wohnungen berechneten Betrag von 15 Rappen pro Gebäude mit Wohnnutzung, 5 Rappen pro Gebäude ohne Wohnnutzung und 1 Rappen pro Wohnung. Als Mindestbeitrag wird die im Jahr 2016 ausbezahlte Summe gewährt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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