Internationales Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37 Ausnahmeregelung für den Schutz unter zwei Schutzrechtsformen
(1) Ungeachtet des Artikels 2 Absatz 1 kann jeder Staat, der vor Ablauf der Frist, während der diese Akte zur Unterzeichnung aufliegt, Schutz unter den in Artikel 2 Absatz 1 bezeichneten unterschiedlichen Formen für dieselbe Gattung oder Art vorsieht, diesen weiterhin vorsehen, wenn er dies dem Generalsekretär zu dem Zeitpunkt notifiziert, zu dem er diese Akte unterzeichnet oder zu dem er seine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Akte hinterlegt. (2) Wird in einem Verbandsstaat, auf den Absatz 1 anwendbar ist, um Schutz nach dem Patentgesetz nachgesucht, so kann dieser Staat abweichend von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 8 die Patentierbarkeitskriterien und die Schutzdauer des Patentgesetzes auf die nach diesem Gesetz schutzfähigen Sorten anwenden. (3) Der betreffende Staat kann jederzeit dem Generalsekretär notifizieren, dass er die nach Absatz 1 vorgenommene Notifikation zurücknimmt. Eine solche Zurücknahme wird zu dem Zeitpunkt wirksam, den der Staat in der Notifikation der Zurücknahme angegeben hat.
Art. 37 Ausnahmeregelung für den Schutz unter zwei Schutzrechtsformen
(1) Ungeachtet des Artikels 2 Absatz 1 kann jeder Staat, der vor Ablauf der Frist, während der diese Akte zur Unterzeichnung aufliegt, Schutz unter den in Artikel 2 Absatz 1 bezeichneten unterschiedlichen Formen für dieselbe Gattung oder Art vorsieht, diesen weiterhin vorsehen, wenn er dies dem Generalsekretär zu dem Zeitpunkt notifiziert, zu dem er diese Akte unterzeichnet oder zu dem er seine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Akte hinterlegt. (2) Wird in einem Verbandsstaat, auf den Absatz 1 anwendbar ist, um Schutz nach dem Patentgesetz nachgesucht, so kann dieser Staat abweichend von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 8 die Patentierbarkeitskriterien und die Schutzdauer des Patentgesetzes auf die nach diesem Gesetz schutzfähigen Sorten anwenden. (3) Der betreffende Staat kann jederzeit dem Generalsekretär notifizieren, dass er die nach Absatz 1 vorgenommene Notifikation zurücknimmt. Eine solche Zurücknahme wird zu dem Zeitpunkt wirksam, den der Staat in der Notifikation der Zurücknahme angegeben hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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