Propose a change

Datenschutzverordnung (DSV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

1 Auf schriftliches Gesuch hin kann das Bevölkerungsamt öffentlichen Organen auf folgende Personendaten des Einwoh nerregisters Zugriff im Abrufverfahren gewähren oder diese Da ten regelmässig bekannt geben: a. auf die in § 18 Abs. 1 und 2 MERG7 genannten Personen daten;8 b. auf weitere, vom Stadtrat durch Erlass bestimmte Person endaten. 2 Das Gesuch hat mindestens zu enthalten: a. Angabe aller benötigten Personendaten, je mit Beschrei bung des Verwendungszwecks; b. Begründung der Notwendigkeit eines Zugriffs im Abrufver fahren oder einer regelmässigen Bekanntgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. 3 Das Bevölkerungsamt erlässt einen schriftlichen Entscheid. Es kann diesen mit Auflagen versehen. 4 Das Bevölkerungsamt stellt sicher, dass nur die für die Erfül lung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Personendaten abgerufen werden können oder regelmässig bekannt gegeben werden. 5 vom 11. Mai 2015, LS 142.1. 6 Fassung gem. GRB vom 24. Juni 2020; Inkrafttreten 1. November 2020 (STRB Nr. 865/2020). 7 vom 11. Mai 2015, LS 142.1. 8 Fassung gem. GRB vom 24. Juni 2020; Inkrafttreten 1. November 2020 (STRB Nr. 865/2020). Bekanntgabe an öffentliche Organe a. Stammdaten 3Datenschutzverordnung (DSV) 236.100

Your change, as a redline

Art. 5

1 Auf schriftliches Gesuch hin kann das Bevölkerungsamt öffentlichen Organen auf folgende Personendaten des Einwoh nerregisters Zugriff im Abrufverfahren gewähren oder diese Da ten regelmässig bekannt geben: a. auf die in § 18 Abs. 1 und 2 MERG7 genannten Personen daten;8 b. auf weitere, vom Stadtrat durch Erlass bestimmte Person endaten. 2 Das Gesuch hat mindestens zu enthalten: a. Angabe aller benötigten Personendaten, je mit Beschrei bung des Verwendungszwecks; b. Begründung der Notwendigkeit eines Zugriffs im Abrufver fahren oder einer regelmässigen Bekanntgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. 3 Das Bevölkerungsamt erlässt einen schriftlichen Entscheid. Es kann diesen mit Auflagen versehen. 4 Das Bevölkerungsamt stellt sicher, dass nur die für die Erfül lung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Personendaten abgerufen werden können oder regelmässig bekannt gegeben werden. 5 vom 11. Mai 2015, LS 142.1. 6 Fassung gem. GRB vom 24. Juni 2020; Inkrafttreten 1. November 2020 (STRB Nr. 865/2020). 7 vom 11. Mai 2015, LS 142.1. 8 Fassung gem. GRB vom 24. Juni 2020; Inkrafttreten 1. November 2020 (STRB Nr. 865/2020). Bekanntgabe an öffentliche Organe a. Stammdaten 3Datenschutzverordnung (DSV) 236.100

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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