Datenschutzverordnung (DSV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8 B. Statistik
1 Statistik Stadt Zürich kann im Rahmen des gesetzlichen Auftrags personenbezogene Informationen anderer öffentlicher Organe der Stadt statistisch auswerten. Die öffentlichen Organe der Stadt geben Statistik Stadt Zürich die für diese Auswertun gen notwendigen personenbezogenen Informationen bekannt, sofern dies nicht durch eine rechtliche Bestimmung ausge schlossen ist. 2 Statistik Stadt Zürich kann personenbezogene Informationen privaten und öffentlichen Forschungsstellen zu nicht personen bezogenen Zwecken bekannt geben. Statistik Stadt Zürich holt vor dem Erlass des Entscheids gemäss § 21 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV, LS 170.41) die Zustimmung des für die Quelldaten verantwortlichen öffentlichen Organs der Stadt ein. 3 Der Stadtrat erlässt ein Reglement für die Datenbekanntgabe an Statistik Stadt Zürich. b. Weitere Daten Verantwortung und Modalitäten Auswertung und Bekanntgabe 4Datenschutzverordnung (DSV) 236.100
Art. 8 B. Statistik
1 Statistik Stadt Zürich kann im Rahmen des gesetzlichen Auftrags personenbezogene Informationen anderer öffentlicher Organe der Stadt statistisch auswerten. Die öffentlichen Organe der Stadt geben Statistik Stadt Zürich die für diese Auswertun gen notwendigen personenbezogenen Informationen bekannt, sofern dies nicht durch eine rechtliche Bestimmung ausge schlossen ist. 2 Statistik Stadt Zürich kann personenbezogene Informationen privaten und öffentlichen Forschungsstellen zu nicht personen bezogenen Zwecken bekannt geben. Statistik Stadt Zürich holt vor dem Erlass des Entscheids gemäss § 21 der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV, LS 170.41) die Zustimmung des für die Quelldaten verantwortlichen öffentlichen Organs der Stadt ein. 3 Der Stadtrat erlässt ein Reglement für die Datenbekanntgabe an Statistik Stadt Zürich. b. Weitere Daten Verantwortung und Modalitäten Auswertung und Bekanntgabe 4Datenschutzverordnung (DSV) 236.100
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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