Change 1 Article Choose an article § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung § 4 Zuständige Behörde § 5 Identitätsnachweis § 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen § 7 Übersetzungen § 8 Gebühren und Auslagen § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene § 13 Amtlicher Berechtigungsschein § 14 Befreiungsmöglichkeiten § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene § 15a Erweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal § 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister § 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher § 20 Medizinische Tauglichkeit § 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit § 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit § 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen § 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen § 25 Fahrzeit § 26 Nachweis der Fahrzeiten § 27 Anerkennung von Fahrzeit § 28 Schifferdienstbuch § 29 Decksleute § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin § 31 Matrose und Matrosin § 32 Bootsleute § 33 Steuerleute § 34 Maschinenkundige § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene § 37 Erwerb des Unionspatentes § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses § 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar § 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken § 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen § 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände § 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken § 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas § 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas § 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 51 Atemschutzgerättragende Personen § 52 Durchführung der Prüfungen § 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen § 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung § 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches § 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms § 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene § 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige § 65 Durchführung der Prüfung § 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung § 67 Zulassung zur Prüfung § 68 Prüfungskommissionen § 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder § 70 Befreiungen und Erleichterungen § 71 Nachteilsausgleich § 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen § 73 Wiederholung der gesamten Prüfung § 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung § 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen § 76 Prüfungsordnung § 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen § 79 Erteilung der besonderen Berechtigung § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes § 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses § 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen § 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige § 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas § 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren § 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen § 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente § 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse § 94 Entzug des Befähigungszeugnisses § 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften § 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 § 99 Nutzung neuer Technologien § 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen § 101 Betriebsformen § 102 Bordbuch § 103 Dienst- und Ruhezeiten § 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine § 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen § 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden § 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten § 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen § 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen § 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen § 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten § 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren § 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren § 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb § 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen § 116 Abweichungen § 117 Ausnahmebewilligungen § 118 Zusätzliche Bestimmungen § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder § 120 Ordnungswidrigkeiten § 121 Überwachung § 122 Evaluierung § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen § 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen § 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen § 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter § 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG § 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen § 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein § 137 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen § 138 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten § 139 Umtausch von Radarbescheinigungen § 140 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren § 141 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 § 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person Anlage 4 (zu § 20)Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen) Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59 Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95 Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1)Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal) Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1)Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2)Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars Anhang 2 zu Anlage 6a Muster für den Zulassungsbescheid Anhang 3 zu Anlage 6a Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit Anlage 7 (zu § 29)Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1)Befähigungsstandards für die Betriebsebene Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2)Befähigungsstandards für die Führungsebene Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5)Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4)Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2)Prüfungsprogramm Schifferzeugnis Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2)Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2)Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2)Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1)Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas – LNG) Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4)Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG) Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1)Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5)Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt Anlage 21 (zu § 53)Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung Anhang 1 zu Anlage 21 Bescheinigung über die Teilnahme an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele Anlage 22 (zu § 54)Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige Anlage 23 (zu § 58)Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen Anhang 1 zu Anlage 23 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt Anhang 2 zu Anlage 23 Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2)Muster Fährschifferzeugnis Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3)Muster Behördenschifferzeugnis Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4)Muster Sportschifferzeugnis Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5)Muster Kleinschifferzeugnis Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1)Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2)Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1)Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2)Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
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§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
Basislehrgänge oder Auffrischungslehrgänge lässt die zuständige Behörde unter den folgenden Voraussetzungen zu:
1. die Lehrgänge und Prüfungen entsprechen
a) bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47,
b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49;
2. die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch unter Einsatz von Simulatoren, und Lernmaterialien sind ordnungsgemäß dokumentiert und ermöglichen den Teilnehmenden das Erreichen des jeweiligen Befähigungsstandards;
3. die Programme zur Vermittlung der jeweiligen Befähigungen werden von befähigten Personen durchgeführt, die über sichere Kenntnisse des Lehrgangs verfügen;
4. die Prüfungen zur Feststellung der Erfüllung der jeweiligen Befähigungsstandards werden von befähigten Prüfenden durchgeführt, die nicht von Interessenskonflikten betroffen sind.
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§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
Basislehrgänge oder Auffrischungslehrgänge lässt die zuständige Behörde unter den folgenden Voraussetzungen zu:
1. die Lehrgänge und Prüfungen entsprechen
a) bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47,
b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49;
2. die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch unter Einsatz von Simulatoren, und Lernmaterialien sind ordnungsgemäß dokumentiert und ermöglichen den Teilnehmenden das Erreichen des jeweiligen Befähigungsstandards;
3. die Programme zur Vermittlung der jeweiligen Befähigungen werden von befähigten Personen durchgeführt, die über sichere Kenntnisse des Lehrgangs verfügen;
4. die Prüfungen zur Feststellung der Erfüllung der jeweiligen Befähigungsstandards werden von befähigten Prüfenden durchgeführt, die nicht von Interessenskonflikten betroffen sind.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.