125.753.1 Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen Zuständige kantonale Behörde für die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruches oder schiedsgerichtlichen Vergleichs aus dem schweizerischösterreichischen Vertrage über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen RRB vom 12. Juli 1929 Als kantonale Behörde für die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruches oder schiedsgerichtlichen Vergleichs aus dem schweizerisch-österreichischen Vertrage über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen vom 15. März 1927 wird das Obergericht des Kantons Solothurn bezeichnet.
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Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen Zuständige kantonale Behörde für die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruches oder schiedsgerichtlichen Vergleichs aus dem schweizerisch-österreichischen Vertrage über die Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen
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