Art. 1 Betreuungsgutscheine Spielgruppen
1 Gemäss Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 lit. c) BeR sowie Art. 10 Abs. 4 BeV richtet die Einwohnergemeinde Unterägeri Betreuungsgutscheine für Kinder in Spielgruppen in Unterägeri aus, welche mit der zuständigen Abteilung eine Vereinbarung abgeschlossen haben. 2 Der Betreuungsgutschein errechnet sich aufgrund des massgebenden Einkommens gemäss Art. 2 BeV. Der Betreuungsgutschein nimmt mit steigendem massgebendem Einkommen linear ab. 3 Der maximale Betreuungsgutschein beträgt 80% der Kosten für eine Spielgruppensequenz pro Spielgruppenhalbjahr. 4 Die Einkommensuntergrenze des massgebenden Einkommens beträgt CHF 30'000. 5 Die Einkommensobergrenze des massgebenden Einkommens beträgt CHF 70'000. 6 Der Betreuungsgutschein wird halbjährlich ausbezahlt und mathematisch gerundet.
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