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Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 Sorgfaltsregeln für die Eintragung, Abfrage und Meldung von Daten

1 Die Behörden, die Daten in VOSTRA eintragen oder der zuständigen Stelle melden, vergewissern sich, dass die Daten vollständig, richtig und nachgeführt sind. 2 Hat die eintragende Behörde Zweifel an der Richtigkeit der Angaben oder sind diese unvollständig, so sendet sie die Meldung an die meldende Behörde zur Nachprüfung zurück oder beschafft sich durch Nachfragen die nötigen Ergänzungen. Sie kann für die Überprüfung eines Eintrags den Strafregisterauszug ausdrucken; dieser Ausdruck ist zu vernichten, sobald die Überprüfung der eingetragenen Daten durchgeführt worden ist. 3 Zweifelt eine Behörde, die Daten in VOSTRA einzutragen hat, ob die betroffene Person mit einer bereits in VOSTRA erfassten Person übereinstimmt, so hat sie die Pflicht, vor der Dateneintragung: a. selber eine umfassende Identitätsabklärung durchzuführen und die entsprechenden Personalien mit den Daten der Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen, Ausländerbehörden und der Zentralen Ausgleichsstelle abzugleichen und gegebenenfalls die vorhandenen VOSTRA-Identitätsmerkmale zu berichtigen oder zu ergänzen; oder b. den Fall zur Abklärung der registerführenden Stelle zu übergeben. 4 Die Eintragung von Daten hat zu erfolgen, auch wenn der entsprechenden Person noch keine AHV-Nummer zugewiesen worden ist. 5 Die registerführende Stelle überprüft periodisch die Richtigkeit sämtlicher in VOSTRA erfassten AHV-Nummern und der dazugehörigen Identifikationsdaten. Sie nutzt dazu die von der Zentralen Ausgleichsstelle zur Verfügung gestellten Webservices. 6 Hat eine angeschlossene Behörde, die lediglich Daten aus VOSTRA abfragt, Zweifel, ob die gesuchte Person mit einer bereits in VOSTRA eingetragenen Person übereinstimmt, so kann sie von der registerführenden Stelle eine Identitätsprüfung verlangen.

Your change, as a redline

Art. 10 Sorgfaltsregeln für die Eintragung, Abfrage und Meldung von Daten

1 Die Behörden, die Daten in VOSTRA eintragen oder der zuständigen Stelle melden, vergewissern sich, dass die Daten vollständig, richtig und nachgeführt sind. 2 Hat die eintragende Behörde Zweifel an der Richtigkeit der Angaben oder sind diese unvollständig, so sendet sie die Meldung an die meldende Behörde zur Nachprüfung zurück oder beschafft sich durch Nachfragen die nötigen Ergänzungen. Sie kann für die Überprüfung eines Eintrags den Strafregisterauszug ausdrucken; dieser Ausdruck ist zu vernichten, sobald die Überprüfung der eingetragenen Daten durchgeführt worden ist. 3 Zweifelt eine Behörde, die Daten in VOSTRA einzutragen hat, ob die betroffene Person mit einer bereits in VOSTRA erfassten Person übereinstimmt, so hat sie die Pflicht, vor der Dateneintragung: a. selber eine umfassende Identitätsabklärung durchzuführen und die entsprechenden Personalien mit den Daten der Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen, Ausländerbehörden und der Zentralen Ausgleichsstelle abzugleichen und gegebenenfalls die vorhandenen VOSTRA-Identitätsmerkmale zu berichtigen oder zu ergänzen; oder b. den Fall zur Abklärung der registerführenden Stelle zu übergeben. 4 Die Eintragung von Daten hat zu erfolgen, auch wenn der entsprechenden Person noch keine AHV-Nummer zugewiesen worden ist. 5 Die registerführende Stelle überprüft periodisch die Richtigkeit sämtlicher in VOSTRA erfassten AHV-Nummern und der dazugehörigen Identifikationsdaten. Sie nutzt dazu die von der Zentralen Ausgleichsstelle zur Verfügung gestellten Webservices. 6 Hat eine angeschlossene Behörde, die lediglich Daten aus VOSTRA abfragt, Zweifel, ob die gesuchte Person mit einer bereits in VOSTRA eingetragenen Person übereinstimmt, so kann sie von der registerführenden Stelle eine Identitätsprüfung verlangen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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