Propose a change

Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23 Automatisch generierte Systemdaten im Bereich der Strafdatenverwaltung

1 Ist eine Person in VOSTRA eingetragen, so generiert VOSTRA im Bereich der Strafdatenverwaltung automatisch Systemdaten, insbesondere: a. Angaben zur Urheberschaft bei Ersteintragung und Mutation von Datensätzen; b. Rückfallmeldungen an die zuständigen Strafjustiz- oder Vollzugsbehörden bei Probezeitverletzungen; c. Kontrollmeldungen bei Ablauf bestimmter Fristen zur Überprüfung von Ereignissen, die Einfluss auf die Aufbewahrungsdauer der Daten haben können; d. Kontrollmeldungen betreffend die fehlende Zuteilung einer AHV-Nummer; e. Kontrollmeldungen für die Eingabe der Vollzugszeiten nach Artikel 20 Absatz 2; f. Angaben zur Dauer des Erscheinens von Einträgen in den Strafregisterauszügen. g. Angaben zum voraussichtlichen Ende von Tätigkeitsverboten, von Kontakt- und Rayonverboten oder von Landesverweisungen. 2 Der Bundesrat regelt den genauen Inhalt der Meldungen und welche Daten in welcher Form generiert werden.

Your change, as a redline

Art. 23 Automatisch generierte Systemdaten im Bereich der Strafdatenverwaltung

1 Ist eine Person in VOSTRA eingetragen, so generiert VOSTRA im Bereich der Strafdatenverwaltung automatisch Systemdaten, insbesondere: a. Angaben zur Urheberschaft bei Ersteintragung und Mutation von Datensätzen; b. Rückfallmeldungen an die zuständigen Strafjustiz- oder Vollzugsbehörden bei Probezeitverletzungen; c. Kontrollmeldungen bei Ablauf bestimmter Fristen zur Überprüfung von Ereignissen, die Einfluss auf die Aufbewahrungsdauer der Daten haben können; d. Kontrollmeldungen betreffend die fehlende Zuteilung einer AHV-Nummer; e. Kontrollmeldungen für die Eingabe der Vollzugszeiten nach Artikel 20 Absatz 2; f. Angaben zur Dauer des Erscheinens von Einträgen in den Strafregisterauszügen. g. Angaben zum voraussichtlichen Ende von Tätigkeitsverboten, von Kontakt- und Rayonverboten oder von Landesverweisungen. 2 Der Bundesrat regelt den genauen Inhalt der Meldungen und welche Daten in welcher Form generiert werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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