Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 27 Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen
1 Personenbezogene Daten, welche die Bestellung von Privatauszügen (Art. 41) oder Sonderprivatauszügen (Art. 42) betreffen, werden in VOSTRA sowie in einer separaten Hilfsdatenbank eingetragen und verarbeitet.
2 In der Hilfsdatenbank werden keine besonders schützenswerten Personendaten eingetragen. Die Hilfsdatenbank dient lediglich der Abwicklung der Bestellungen und enthält Daten zur Identifizierung und Lokalisierung der bestellenden Person, zum Bestellvorgang, zur Auftragsverarbeitung, zur Bezahlung der Gebühren, zum Versand der Auszüge und zur Erklärung nach Artikel 55 Absatz 4. Der Bundesrat bestimmt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.
3 Gewisse Daten aus der Hilfsdatenbank werden im Rahmen der Auszugsverarbeitung mittels Schnittstelle in VOSTRA übernommen. Der Bundesrat bestimmt die Daten und regelt die genaue Ausgestaltung dieses Übernahmeprozesses.
4 Zusätzlich wird in VOSTRA eine elektronische Kopie des ausgefertigten Auszugs gespeichert; diese kann auch Strafdaten enthalten. Diese Auszugskopien dienen zur Verifikation der Echtheit ausgestellter Auszüge.
Your change, as a redline
Art. 27 Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen
1 Personenbezogene Daten, welche die Bestellung von Privatauszügen (Art. 41) oder Sonderprivatauszügen (Art. 42) betreffen, werden in VOSTRA sowie in einer separaten Hilfsdatenbank eingetragen und verarbeitet.
2 In der Hilfsdatenbank werden keine besonders schützenswerten Personendaten eingetragen. Die Hilfsdatenbank dient lediglich der Abwicklung der Bestellungen und enthält Daten zur Identifizierung und Lokalisierung der bestellenden Person, zum Bestellvorgang, zur Auftragsverarbeitung, zur Bezahlung der Gebühren, zum Versand der Auszüge und zur Erklärung nach Artikel 55 Absatz 4. Der Bundesrat bestimmt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.
3 Gewisse Daten aus der Hilfsdatenbank werden im Rahmen der Auszugsverarbeitung mittels Schnittstelle in VOSTRA übernommen. Der Bundesrat bestimmt die Daten und regelt die genaue Ausgestaltung dieses Übernahmeprozesses.
4 Zusätzlich wird in VOSTRA eine elektronische Kopie des ausgefertigten Auszugs gespeichert; diese kann auch Strafdaten enthalten. Diese Auszugskopien dienen zur Verifikation der Echtheit ausgestellter Auszüge.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.