Propose a change

Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 47 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 3

Folgende angeschlossene Behörden können durch ein Abrufverfahren in alle im Behördenauszug 3 erscheinenden Daten (Art. 39) Einsicht nehmen, soweit dies für die Erfüllung der nachstehend genannten Aufgaben notwendig ist: a. die für den Strassenverkehr zuständigen Behörden der Kantone: für die Erteilung oder den Entzug von Führer- oder Lernfahrausweisen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; b. die für Entscheide über den Ausschluss vom Schutzdienst zuständigen Stellen der Kantone: für die Prüfung eines Ausschlusses vom Schutzdienst nach dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 2002; c. die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA): für die Prüfung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit von Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der FINMA benötigen; d. die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde: für die Erteilung oder den Entzug von Zulassungen, die Erteilung von Verweisen und die Verhängung von Massnahmen gegenüber natürlichen Personen, die für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen tätig sind; e. die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister: für die Prüfung nach Artikel 928a Absatz 2bis des Obligationenrechts (OR). SR 741.01 SR 520.1 Eingefügt durch Ziff. I 5 des BG vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 628; BBl 2019 5193). SR 220

Your change, as a redline

Art. 47 Online abfragende Behörden mit Zugang zum Behördenauszug 3

Folgende angeschlossene Behörden können durch ein Abrufverfahren in alle im Behördenauszug 3 erscheinenden Daten (Art. 39) Einsicht nehmen, soweit dies für die Erfüllung der nachstehend genannten Aufgaben notwendig ist: a. die für den Strassenverkehr zuständigen Behörden der Kantone: für die Erteilung oder den Entzug von Führer- oder Lernfahrausweisen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; b. die für Entscheide über den Ausschluss vom Schutzdienst zuständigen Stellen der Kantone: für die Prüfung eines Ausschlusses vom Schutzdienst nach dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 2002; c. die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA): für die Prüfung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit von Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der FINMA benötigen; d. die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde: für die Erteilung oder den Entzug von Zulassungen, die Erteilung von Verweisen und die Verhängung von Massnahmen gegenüber natürlichen Personen, die für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen tätig sind; e. die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister: für die Prüfung nach Artikel 928a Absatz 2bis des Obligationenrechts (OR). SR 741.01 SR 520.1 Eingefügt durch Ziff. I 5 des BG vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 628; BBl 2019 5193). SR 220

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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