Propose a change

V vom 28. Januar 2020 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Begriffe und Bezeichnungen

1) Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a) "kurzfristiger Aufenthalt": Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum; b) "längerfristiger Aufenthalt": Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum; bbis) "Schengen-Staat": ein Staat, der an den Schengen-Besitzstand gebunden ist; c) "Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengen-Visum, Typ C)": Dokument in Form einer Vignette, das von einem Schengen-Staat ausgestellt wird und bescheinigt, dass der Inhaber die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Aufenthalt erfüllt; das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist entweder: 1. einheitlich: für das Hoheitsgebiet aller Schengen-Staaten gültig; oder 2. räumlich beschränkt: nur für das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Schengen-Staaten gültig; d) "Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales Visum, Typ D)": Dokument in Form einer Vignette, das von einem Schengen-Staat ausgestellt wird und bescheinigt, dass der Inhaber die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt erfüllt; e) "Drittstaatsangehöriger": Angehöriger eines Staates, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) noch der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist. 2) Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts zu verstehen.

Your change, as a redline

Art. 2 Begriffe und Bezeichnungen

1) Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a) "kurzfristiger Aufenthalt": Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum; b) "längerfristiger Aufenthalt": Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum; bbis) "Schengen-Staat": ein Staat, der an den Schengen-Besitzstand gebunden ist; c) "Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengen-Visum, Typ C)": Dokument in Form einer Vignette, das von einem Schengen-Staat ausgestellt wird und bescheinigt, dass der Inhaber die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Aufenthalt erfüllt; das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist entweder: 1. einheitlich: für das Hoheitsgebiet aller Schengen-Staaten gültig; oder 2. räumlich beschränkt: nur für das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Schengen-Staaten gültig; d) "Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales Visum, Typ D)": Dokument in Form einer Vignette, das von einem Schengen-Staat ausgestellt wird und bescheinigt, dass der Inhaber die Voraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt erfüllt; e) "Drittstaatsangehöriger": Angehöriger eines Staates, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) noch der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist. 2) Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts zu verstehen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it