Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 1 Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2014
Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 auf bundesdurchschnittlich 3,3 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für die Leistungen nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet: 3,7 Prozentpunkte für Baden-Württemberg, 3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern, 1,9 Prozentpunkte für Berlin, 2,7 Prozentpunkte für Brandenburg, 5,9 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen, 5,5 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg, 3,2 Prozentpunkte für Hessen, 2,9 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern, 3,7 Prozentpunkte für Niedersachsen, 3,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen, 3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz, 3,6 Prozentpunkte für das Saarland, 3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen, 2,3 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt, 3,4 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein, 3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
§ 1 Festlegung des Wertes nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Jahr 2014
Der Wert nach § 46 Absatz 6 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 auf bundesdurchschnittlich 3,3 Prozentpunkte festgelegt. Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für die Leistungen nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2013 für das Jahr 2013 sowie für das Jahr 2014 die folgenden länderspezifischen Werte abgeleitet: 3,7 Prozentpunkte für Baden-Württemberg, 3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern, 1,9 Prozentpunkte für Berlin, 2,7 Prozentpunkte für Brandenburg, 5,9 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen, 5,5 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg, 3,2 Prozentpunkte für Hessen, 2,9 Prozentpunkte für Mecklenburg-Vorpommern, 3,7 Prozentpunkte für Niedersachsen, 3,4 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen, 3,3 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz, 3,6 Prozentpunkte für das Saarland, 3,0 Prozentpunkte für den Freistaat Sachsen, 2,3 Prozentpunkte für Sachsen-Anhalt, 3,4 Prozentpunkte für Schleswig-Holstein, 3,7 Prozentpunkte für den Freistaat Thüringen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.