Reglement für den Gemeindeführungsstab (GFS) der Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13
1 Dieses Reglement tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. Das Reglement für den Gemeindeführungsstab (GFS) der Stadt Schaffhausen vom 26. November 1985 wird aufgehoben. Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer Entschädigung und Versicherung Inkraftsetzung Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 7 Anhang Art. 1 1 Als Mitglied des GFS ist wählbar, wer im Kanton Schaffhausen Wohnsitz hat. Der Stadtrat kann aus besonderen Gründen Ausnahmen beschliessen. Art. 2 1 Die Wählbarkeitsvoraussetzungen der Dienstchefinnen und Dienstchefs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. 2 Sofern die Tabelle keine Voraussetzungen für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter festlegt, ist die Leiterin oder der Leiter in ihrer Ernennung frei. Ressort Verantwortung Stellvertretung Kommunikation/ Medien Stadtschreiberin / Stadtschreiber Polizei Kadermitglied Schaffhauser Polizei Kadermitglied Stadtpolizei Feuerwehr Kommandantin / Kommandant Feuerwehr Stadt Schaffhausen oder Stellvertreterin / Stellvertreter Zivilschutz Kadermitglied Zivilschutzorganisation Schaffhausen oder hauptamtlich für den Zivilschutz tätige Person Elektrizität Mitarbeiterin / Mitarbeiter SH POWER Wasser/Abwasser/Gas Mitarbeiterin / Mitarbeiter SH POWER Transporte Kadermitglied VBSH Tiefbau Mitarbeiterin / Mitarbeiter Stabsstelle Tiefbau Einwohnerkontrolle Chefin / Chef Einwohnerkontrolle Allgemeine Anforderungen Dienstchefinnen /Dienstchefs
Art. 13
1 Dieses Reglement tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. Das Reglement für den Gemeindeführungsstab (GFS) der Stadt Schaffhausen vom 26. November 1985 wird aufgehoben. Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer Entschädigung und Versicherung Inkraftsetzung Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 7 Anhang Art. 1 1 Als Mitglied des GFS ist wählbar, wer im Kanton Schaffhausen Wohnsitz hat. Der Stadtrat kann aus besonderen Gründen Ausnahmen beschliessen. Art. 2 1 Die Wählbarkeitsvoraussetzungen der Dienstchefinnen und Dienstchefs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. 2 Sofern die Tabelle keine Voraussetzungen für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter festlegt, ist die Leiterin oder der Leiter in ihrer Ernennung frei. Ressort Verantwortung Stellvertretung Kommunikation/ Medien Stadtschreiberin / Stadtschreiber Polizei Kadermitglied Schaffhauser Polizei Kadermitglied Stadtpolizei Feuerwehr Kommandantin / Kommandant Feuerwehr Stadt Schaffhausen oder Stellvertreterin / Stellvertreter Zivilschutz Kadermitglied Zivilschutzorganisation Schaffhausen oder hauptamtlich für den Zivilschutz tätige Person Elektrizität Mitarbeiterin / Mitarbeiter SH POWER Wasser/Abwasser/Gas Mitarbeiterin / Mitarbeiter SH POWER Transporte Kadermitglied VBSH Tiefbau Mitarbeiterin / Mitarbeiter Stabsstelle Tiefbau Einwohnerkontrolle Chefin / Chef Einwohnerkontrolle Allgemeine Anforderungen Dienstchefinnen /Dienstchefs
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.