Reglement für den Gemeindeführungsstab (GFS) der Stadt Schaffhausen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 5
1 Der GFS setzt sich zusammen aus der Sicherheitsreferentin bzw. dem Sicherheitsreferenten als Leiterin oder Leiter, der Stabschefin bzw. dem Stabschef und den Dienstchefinnen und Dienstchefs für folgende Bereiche: a) Kommunikation/Medien b) Führungsunterstützung c) Polizei d) Feuerwehr e) Zivilschutz f) Elektrizität g) Wasser/Abwasser/Gas h) Transporte i) Tiefbau j) Einwohnerkontrolle 2 Der Kreis der als Stabs- und Dienstchefinnen bzw. -chefs sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählbaren Personen wird im Anhang festgelegt. 3 Die Führungsunterstützung wird in Absprache mit der kantonalen Zivilschutzorganisation durch den Zivilschutz sichergestellt. 4 Die Stabschefin bzw. der Stabschef, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und die Dienstchefinnen und Dienstchefs werden vom Stadtrat auf die verfassungsmässige Amtsdauer gewählt. Die Rekrutierung und Ernennung des übrigen Personals richtet sich nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 7 lit. c dieses Reglements. 5 Der GFS kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen. 6 Das Aufgebot und der Einsatz des GFS als Ganzes oder von Teilen erfolgt im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen auf Anordnung eines Stadtratsmitglieds, der Stabschefin oder des Stabschefs oder deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters.
Art. 5
1 Der GFS setzt sich zusammen aus der Sicherheitsreferentin bzw. dem Sicherheitsreferenten als Leiterin oder Leiter, der Stabschefin bzw. dem Stabschef und den Dienstchefinnen und Dienstchefs für folgende Bereiche: a) Kommunikation/Medien b) Führungsunterstützung c) Polizei d) Feuerwehr e) Zivilschutz f) Elektrizität g) Wasser/Abwasser/Gas h) Transporte i) Tiefbau j) Einwohnerkontrolle 2 Der Kreis der als Stabs- und Dienstchefinnen bzw. -chefs sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählbaren Personen wird im Anhang festgelegt. 3 Die Führungsunterstützung wird in Absprache mit der kantonalen Zivilschutzorganisation durch den Zivilschutz sichergestellt. 4 Die Stabschefin bzw. der Stabschef, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und die Dienstchefinnen und Dienstchefs werden vom Stadtrat auf die verfassungsmässige Amtsdauer gewählt. Die Rekrutierung und Ernennung des übrigen Personals richtet sich nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 7 lit. c dieses Reglements. 5 Der GFS kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen. 6 Das Aufgebot und der Einsatz des GFS als Ganzes oder von Teilen erfolgt im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen auf Anordnung eines Stadtratsmitglieds, der Stabschefin oder des Stabschefs oder deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.