Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Arbeitsverhältnis des Lehr- und Therapiepersonals der städtischen Volksschule (AVLT)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
1 Bei Anstellungen von Lehrpersonen der städtischen Volksschule wird in folgenden Fällen auf eine Neueinstufung verzichtet: a. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung eine weitere Anstellung als nach kantonalem oder nach kommunalem Recht beschäftigte Lehrperson der städtischen Volksschule, wird die Einstufung dieser Anstellung übernommen. b. Bestehen im Zeitpunkt der Anstellung mehrere Anstellungen gemäss lit. a, wird die jeweils höchste Einstufung übernommen. c. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung keine weitere Anstellung gemäss lit. a, liegt eine solche aber nicht mehr als drei Jahre zuzüglich eines Tages zurück, wird die Einstufung dieser Anstellung übernommen. d. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung keine weitere Anstellung gemäss lit. a, liegen mehrere solche aber nicht mehr als drei Jahre zuzüglich eines Tages zurück, wird die jeweils höchste Einstufung übernommen. 2 Verfügt eine bisherige Anstellung gemäss Abs. 1 über eine andere Lohnkategorie als jene, für die die neue Anstellung erfolgt, wird hinsichtlich der Einstufung dieser bisherigen Anstellung auf die Lohnstufe abgestellt, die sich aus dem entsprechenden Lohnkategorienwechsel gemäss kantonalem Lehrpersonalrecht ergibt. 20 vom 19. Juli 2000, LPVO, LS 412.311. 21 Fassung gem. STRB Nr. 960 vom 18. März 2026; Inkrafttreten 1. August 2026. Einstufung a. Neueinstufung b. Verzicht auf Neueinstufung bei Lehrpersonen der städtischen Volksschule 8Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über
Art. 15
1 Bei Anstellungen von Lehrpersonen der städtischen Volksschule wird in folgenden Fällen auf eine Neueinstufung verzichtet: a. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung eine weitere Anstellung als nach kantonalem oder nach kommunalem Recht beschäftigte Lehrperson der städtischen Volksschule, wird die Einstufung dieser Anstellung übernommen. b. Bestehen im Zeitpunkt der Anstellung mehrere Anstellungen gemäss lit. a, wird die jeweils höchste Einstufung übernommen. c. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung keine weitere Anstellung gemäss lit. a, liegt eine solche aber nicht mehr als drei Jahre zuzüglich eines Tages zurück, wird die Einstufung dieser Anstellung übernommen. d. Besteht im Zeitpunkt der Anstellung keine weitere Anstellung gemäss lit. a, liegen mehrere solche aber nicht mehr als drei Jahre zuzüglich eines Tages zurück, wird die jeweils höchste Einstufung übernommen. 2 Verfügt eine bisherige Anstellung gemäss Abs. 1 über eine andere Lohnkategorie als jene, für die die neue Anstellung erfolgt, wird hinsichtlich der Einstufung dieser bisherigen Anstellung auf die Lohnstufe abgestellt, die sich aus dem entsprechenden Lohnkategorienwechsel gemäss kantonalem Lehrpersonalrecht ergibt. 20 vom 19. Juli 2000, LPVO, LS 412.311. 21 Fassung gem. STRB Nr. 960 vom 18. März 2026; Inkrafttreten 1. August 2026. Einstufung a. Neueinstufung b. Verzicht auf Neueinstufung bei Lehrpersonen der städtischen Volksschule 8Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it