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Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Arbeitsverhältnis des Lehr- und Therapiepersonals der städtischen Volksschule (AVLT)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23

1 Im Rahmen eines Vollpensums erteilt eine Lehrperson an MKZ während des Semesters in der Regel 28 Wochenlektionen Unterricht. Bei tieferem Beschäftigungsgrad verringert sich diese Anzahl anteilmässig. 2 Für den Tätigkeitsbereich Unterricht werden pro Wochenlektion 58 Stunden als Arbeitszeit angerechnet. Die verbleibende Nettoarbeitszeit wird in der Regel zu 6/14 auf den Tätigkeitsbereich Schule, zu 5/14 auf den Tätigkeitsbereich Zusammenarbeit und zu 3/14 auf den Tätigkeitsbereich Weiterbildung angerechnet. 23 vom 19. Juli 2000, LPVO, LS 412.311. 24 vom 10. April 2002, AS 177.150. Lohnentwicklung Vergütung von Auslagen Unbezahlter Urlaub Berufsauftrag an MKZ a. Arbeitszeit und Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen 10Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über 3 Die Direktorin oder der Direktor von MKZ erlässt Richtlinien zur Anrechenbarkeit von Arbeitszeit sowie zu deren Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche. Sie oder er kann in besonderen Fällen von der zu erteilenden Anzahl Wochenlektionen gemäss Abs. 1 sowie von der Verteilung der Nettoarbeitszeit gemäss Abs. 2 abweichen.

Your change, as a redline

Art. 23

1 Im Rahmen eines Vollpensums erteilt eine Lehrperson an MKZ während des Semesters in der Regel 28 Wochenlektionen Unterricht. Bei tieferem Beschäftigungsgrad verringert sich diese Anzahl anteilmässig. 2 Für den Tätigkeitsbereich Unterricht werden pro Wochenlektion 58 Stunden als Arbeitszeit angerechnet. Die verbleibende Nettoarbeitszeit wird in der Regel zu 6/14 auf den Tätigkeitsbereich Schule, zu 5/14 auf den Tätigkeitsbereich Zusammenarbeit und zu 3/14 auf den Tätigkeitsbereich Weiterbildung angerechnet. 23 vom 19. Juli 2000, LPVO, LS 412.311. 24 vom 10. April 2002, AS 177.150. Lohnentwicklung Vergütung von Auslagen Unbezahlter Urlaub Berufsauftrag an MKZ a. Arbeitszeit und Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen 10Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über 3 Die Direktorin oder der Direktor von MKZ erlässt Richtlinien zur Anrechenbarkeit von Arbeitszeit sowie zu deren Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche. Sie oder er kann in besonderen Fällen von der zu erteilenden Anzahl Wochenlektionen gemäss Abs. 1 sowie von der Verteilung der Nettoarbeitszeit gemäss Abs. 2 abweichen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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