Propose a change

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Arbeitsverhältnis des Lehr- und Therapiepersonals der städtischen Volksschule (AVLT)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

1 Das Schulamt ist zuständig für folgende Aufgaben der Personaladministration für die in den Schulkreisen beschäftigten Angestellten der städtischen Volksschule: a. Pflege und Bearbeitung aller Personal und Lohndaten im entsprechenden Personaladministrationssystem; b. Lohnberechnungen und Auszahlungen; c. Vorbereitung und Erstellung von personalrechtlichen Verfügungen für die Anstellungsinstanz; d. Verkehr mit den Sozialversicherungen, dem Steueramt und der Pensionskasse Stadt Zürich; e. Absenzenmanagement; f. Administration von Urlauben; g. Kostenrückerstattungen; 16 Fassung gem. STRB Nr. 960 vom 18. März 2026; Inkrafttreten 1. August 2026. b. Übertragung von Aufgaben Personaladministration für die Schulkreise 5Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über h. Berechnung von finanziellen Ansprüchen aus dem Anstellungsverhältnis; i. Führung von dezentralen Personalinformationssystemen; j. Unterstützung einer einheitlichen Anwendung des Personalrechts. 2 Im Übrigen erfolgt die Personaladministration in Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten der Kreisschulbehörde.

Your change, as a redline

Art. 8

1 Das Schulamt ist zuständig für folgende Aufgaben der Personaladministration für die in den Schulkreisen beschäftigten Angestellten der städtischen Volksschule: a. Pflege und Bearbeitung aller Personal und Lohndaten im entsprechenden Personaladministrationssystem; b. Lohnberechnungen und Auszahlungen; c. Vorbereitung und Erstellung von personalrechtlichen Verfügungen für die Anstellungsinstanz; d. Verkehr mit den Sozialversicherungen, dem Steueramt und der Pensionskasse Stadt Zürich; e. Absenzenmanagement; f. Administration von Urlauben; g. Kostenrückerstattungen; 16 Fassung gem. STRB Nr. 960 vom 18. März 2026; Inkrafttreten 1. August 2026. b. Übertragung von Aufgaben Personaladministration für die Schulkreise 5Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über h. Berechnung von finanziellen Ansprüchen aus dem Anstellungsverhältnis; i. Führung von dezentralen Personalinformationssystemen; j. Unterstützung einer einheitlichen Anwendung des Personalrechts. 2 Im Übrigen erfolgt die Personaladministration in Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten der Kreisschulbehörde.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it