Verordnung zum Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
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Change 1
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
3 Zuständigkeiten 1 Die Dienstabteilung Kultur und Sport gilt grundsätzlich als zuständige städtische Stelle gemäss dem Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern und gemäss dieser Verordnung. 2 Sie ist für die optimale Bewirtschaftung und Auslastung der Anlagen verantwortlich und publiziert die Verfügbarkeit der Anlagen. 3 Die Dienstabteilung Immobilien ist zuständig für den Abschluss privatrechtlicher Verträge betreffend die dauerhafte Nutzung einer Anlage während der Primärzeiten. 4 Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen ist für die Nutzungen auf Aussenflächen vorbehältlich der Aussenspielfelder im Trainings- und Spielbetrieb zuständig. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, wendet sie dabei die Bestimmungen des geltenden Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes und der geltenden Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes sinngemäss an. 5 Vorbehalten bleiben die in dieser Verordnung speziell geregelten Zuständigkeiten.
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
3 Zuständigkeiten 1 Die Dienstabteilung Kultur und Sport gilt grundsätzlich als zuständige städtische Stelle gemäss dem Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern und gemäss dieser Verordnung. 2 Sie ist für die optimale Bewirtschaftung und Auslastung der Anlagen verantwortlich und publiziert die Verfügbarkeit der Anlagen. 3 Die Dienstabteilung Immobilien ist zuständig für den Abschluss privatrechtlicher Verträge betreffend die dauerhafte Nutzung einer Anlage während der Primärzeiten. 4 Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen ist für die Nutzungen auf Aussenflächen vorbehältlich der Aussenspielfelder im Trainings- und Spielbetrieb zuständig. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, wendet sie dabei die Bestimmungen des geltenden Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes und der geltenden Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes sinngemäss an. 5 Vorbehalten bleiben die in dieser Verordnung speziell geregelten Zuständigkeiten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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