Verordnung zum Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
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Change 1
Art. 19 V. Gebühren
Tarifklassen und Tarifstufen 1 Die Nutzenden werden wie folgt in die Tarifklassen eingeteilt: a. Tarifklasse 1: – Vereine, Organisationen, Institutionen und lose Gruppen mit Sitz in der Stadt Luzern sowie regionale Verbände; – Weitere privatrechtlich organisierte Nutzende, die mit einem städtischen Auftrag eine Aufgabe des öffentlichen Interesses erfüllen; Seite 9/14 b. Tarifklasse 2: – Vereine, Organisationen, Institutionen und lose Gruppen ohne Sitz in der Stadt Luzern, Privatschulen sowie Kindertagesstätten mit Sitz in der Stadt Luzern sowie die FC Luzern Innerschweiz AG; – Weitere privatrechtlich organisierte Nutzende, die mit einem kantonalen Auftrag eine Aufgabe des öffentlichen Interesses erfüllen; c. Tarifklasse 3: Kommerzielle und/oder gewinnorientierte Nutzer (mit und ohne Sitz in der Stadt Luzern), Privatschulen sowie Kindertagesstätten ohne Sitz in der Stadt Luzern sowie Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinden). 2 Nutzende des Kantons Luzern, welche kantonale, von der Stadt Luzern verwaltete Hallen nutzen, werden der Tarifklasse 1 zugeteilt. 3 Die Sportanlagen und die Schulräume werden in je fünf Infrastrukturkategorien, welche die Tarifstufen bilden, eingeteilt.
Art. 19 V. Gebühren
Tarifklassen und Tarifstufen 1 Die Nutzenden werden wie folgt in die Tarifklassen eingeteilt: a. Tarifklasse 1: – Vereine, Organisationen, Institutionen und lose Gruppen mit Sitz in der Stadt Luzern sowie regionale Verbände; – Weitere privatrechtlich organisierte Nutzende, die mit einem städtischen Auftrag eine Aufgabe des öffentlichen Interesses erfüllen; Seite 9/14 b. Tarifklasse 2: – Vereine, Organisationen, Institutionen und lose Gruppen ohne Sitz in der Stadt Luzern, Privatschulen sowie Kindertagesstätten mit Sitz in der Stadt Luzern sowie die FC Luzern Innerschweiz AG; – Weitere privatrechtlich organisierte Nutzende, die mit einem kantonalen Auftrag eine Aufgabe des öffentlichen Interesses erfüllen; c. Tarifklasse 3: Kommerzielle und/oder gewinnorientierte Nutzer (mit und ohne Sitz in der Stadt Luzern), Privatschulen sowie Kindertagesstätten ohne Sitz in der Stadt Luzern sowie Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinden). 2 Nutzende des Kantons Luzern, welche kantonale, von der Stadt Luzern verwaltete Hallen nutzen, werden der Tarifklasse 1 zugeteilt. 3 Die Sportanlagen und die Schulräume werden in je fünf Infrastrukturkategorien, welche die Tarifstufen bilden, eingeteilt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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