Verordnung zum Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Begriffe Die nachstehenden Begriffe haben in dieser Verordnung folgende Bedeutung: a. Städtischer Verein: Ein Verein, der seinen Sitz in Luzern hat; b. Städtische lose Gruppe: Mindestens 50 Prozent der Mitglieder der Nutzergruppe sind in der Stadt Luzern wohnhaft; c. Städtische Nutzergruppe im Jugendalter: Mindestens 50 Prozent der Nutzergruppe bestehen aus Jugendlichen im J+S-Alter oder jünger und sind Mitglieder eines städtischen Vereins oder einer städtischen losen Gruppe; d. Kommerzielle Nutzung/Ausrichtung: Es wird mit der Nutzung und der ausgeübten gewerbsmässigen Tätigkeit ein vorwiegend auf Gewinnerzielung gerichtetes wirtschaftliches Interesse verfolgt; 3 Fassung gemäss Änderung vom 27. Mai 2026, in Kraft seit 1. August 2026. Seite 3/14 e. Primärzeiten: Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen während der regulären Schulzeiten (in der Regel von 7.00 bis 18.00 Uhr); f. Sekundärzeiten: Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen ausserhalb der regulären Schulzeiten (in der Regel von 18.00 bis 22.00 Uhr) und an den Wochenenden; g. Dauerhafte Nutzung: Regelmässig wiederkehrende Nutzung.
Art. 2
Begriffe Die nachstehenden Begriffe haben in dieser Verordnung folgende Bedeutung: a. Städtischer Verein: Ein Verein, der seinen Sitz in Luzern hat; b. Städtische lose Gruppe: Mindestens 50 Prozent der Mitglieder der Nutzergruppe sind in der Stadt Luzern wohnhaft; c. Städtische Nutzergruppe im Jugendalter: Mindestens 50 Prozent der Nutzergruppe bestehen aus Jugendlichen im J+S-Alter oder jünger und sind Mitglieder eines städtischen Vereins oder einer städtischen losen Gruppe; d. Kommerzielle Nutzung/Ausrichtung: Es wird mit der Nutzung und der ausgeübten gewerbsmässigen Tätigkeit ein vorwiegend auf Gewinnerzielung gerichtetes wirtschaftliches Interesse verfolgt; 3 Fassung gemäss Änderung vom 27. Mai 2026, in Kraft seit 1. August 2026. Seite 3/14 e. Primärzeiten: Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen während der regulären Schulzeiten (in der Regel von 7.00 bis 18.00 Uhr); f. Sekundärzeiten: Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen ausserhalb der regulären Schulzeiten (in der Regel von 18.00 bis 22.00 Uhr) und an den Wochenenden; g. Dauerhafte Nutzung: Regelmässig wiederkehrende Nutzung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.