Verordnung zum Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Seite 10/14
Pauschale Nutzungsbestätigungen für Aussensportanlagen 1 Bei einer pauschalen Nutzungsbestätigung gemäss Art. 8 Abs. 5 Reglement richtet sich die Pauschalgebühr nach einer aufgrund der Nutzungsintensität festgelegten Grundpauschale (Anhang 2). 2 Von den Nutzenden erbrachte Eigenleistungen führen zu einem Gebührenerlass: – Feld zeichnen: 10 %; – Garderoben reinigen: 10 %; – Unterhalts- und Wartungsarbeiten: 10 %. Die Eigenleistungen können kumuliert werden. Die Anrechenbarkeit von Eigenleistungen ist abhängig von der Anlage und wird in Absprache mit der Dienstabteilung Kultur und Sport definiert. 3 Werden keine zu den Anlagen zugehörigen Garderoben benützt oder sind keine vorhanden, führt dies zu einem Gebührenerlass von 10 %. 4 Die Pauschalgebühren gemäss Art. 8 Abs. 6 Reglement werden durch die Dienstabteilung Kultur und Sport festgelegt. 5 Ausserordentliche Aufwendungen werden gemäss Art. 21 zusätzlich in Rechnung gestellt.
Art. 22 Seite 10/14
Pauschale Nutzungsbestätigungen für Aussensportanlagen 1 Bei einer pauschalen Nutzungsbestätigung gemäss Art. 8 Abs. 5 Reglement richtet sich die Pauschalgebühr nach einer aufgrund der Nutzungsintensität festgelegten Grundpauschale (Anhang 2). 2 Von den Nutzenden erbrachte Eigenleistungen führen zu einem Gebührenerlass: – Feld zeichnen: 10 %; – Garderoben reinigen: 10 %; – Unterhalts- und Wartungsarbeiten: 10 %. Die Eigenleistungen können kumuliert werden. Die Anrechenbarkeit von Eigenleistungen ist abhängig von der Anlage und wird in Absprache mit der Dienstabteilung Kultur und Sport definiert. 3 Werden keine zu den Anlagen zugehörigen Garderoben benützt oder sind keine vorhanden, führt dies zu einem Gebührenerlass von 10 %. 4 Die Pauschalgebühren gemäss Art. 8 Abs. 6 Reglement werden durch die Dienstabteilung Kultur und Sport festgelegt. 5 Ausserordentliche Aufwendungen werden gemäss Art. 21 zusätzlich in Rechnung gestellt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.