Verordnung zum Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 II. Organisation
Gesuch 1 Das Gesuch für die Nutzung von städtischen oder von der Stadt Luzern verwalteten Sport-, Freizeit- und Schulanlagen ist drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. erstmaligen Nutzung bei der Dienstabteilung Kultur und Sport schriftlich einzureichen. 2 Erfolgt das Gesuch nicht innert der festgelegten Frist vor der geplanten Nutzung, besteht keine Gewähr auf Behandlung des Gesuchs. 3 Das Gesuch muss mindestens enthalten: a. Name des Vereins, der Organisation oder losen Gruppe; b. die Angaben/Personalien zu den Nutzenden (Kontaktperson mit Adresse, Tel.-Nr.); c. Bezeichnung der gewünschten Anlage oder Teilen davon; d. Datum / Art / Dauer der Nutzung; e. die gewünschten Nutzungszeiten; f. kurze Beschreibung der Nutzungstätigkeit; g. Angabe des Verhältnisses Erwachsene zu Jugendlichen bei den Nutzenden; h. Gesuchsdatum. 4 Die Dienstabteilung Kultur und Sport prüft das Gesuch und nimmt bei Bedarf Rücksprache mit den Gesuchstellenden. 5 Bei Veranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen können zusätzlich die entsprechenden Vorkehrungen (Konzepte) bezüglich Sicherheit, Abfallbewirtschaftung sowie Parkieren und dergleichen verlangt werden. Entsprechende notwendige Bewilligungen sind von den Gesuchstellenden bei den zuständigen kantonalen und städtischen Stellen einzuholen. 6 Die Dienstabteilung Kultur und Sport kann weitere für die Nutzungsbestätigung notwendige Informationen einfordern.
Art. 3 II. Organisation
Gesuch 1 Das Gesuch für die Nutzung von städtischen oder von der Stadt Luzern verwalteten Sport-, Freizeit- und Schulanlagen ist drei Wochen vor der Veranstaltung bzw. erstmaligen Nutzung bei der Dienstabteilung Kultur und Sport schriftlich einzureichen. 2 Erfolgt das Gesuch nicht innert der festgelegten Frist vor der geplanten Nutzung, besteht keine Gewähr auf Behandlung des Gesuchs. 3 Das Gesuch muss mindestens enthalten: a. Name des Vereins, der Organisation oder losen Gruppe; b. die Angaben/Personalien zu den Nutzenden (Kontaktperson mit Adresse, Tel.-Nr.); c. Bezeichnung der gewünschten Anlage oder Teilen davon; d. Datum / Art / Dauer der Nutzung; e. die gewünschten Nutzungszeiten; f. kurze Beschreibung der Nutzungstätigkeit; g. Angabe des Verhältnisses Erwachsene zu Jugendlichen bei den Nutzenden; h. Gesuchsdatum. 4 Die Dienstabteilung Kultur und Sport prüft das Gesuch und nimmt bei Bedarf Rücksprache mit den Gesuchstellenden. 5 Bei Veranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen können zusätzlich die entsprechenden Vorkehrungen (Konzepte) bezüglich Sicherheit, Abfallbewirtschaftung sowie Parkieren und dergleichen verlangt werden. Entsprechende notwendige Bewilligungen sind von den Gesuchstellenden bei den zuständigen kantonalen und städtischen Stellen einzuholen. 6 Die Dienstabteilung Kultur und Sport kann weitere für die Nutzungsbestätigung notwendige Informationen einfordern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.