Propose a change

Verordnung des WBF über die Ursprungsregeln für Waren aus den Vereinigten Staaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Nicht-Veränderung

1 Ursprungserzeugnisse, für die eine Einfuhrveranlagung nach der Verordnung über Einfuhrzölle betreffend die Vereinigten Staaten beantragt wird, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: a. Sie sind mit den aus den Vereinigten Staaten ausgeführten Erzeugnissen identisch. b. Sie sind nach ihrer Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten in keiner Weise verändert oder umgewandelt worden. c. Sie sind nach ihrer Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten ausschliesslich den folgenden Vorgängen unterzogen worden:1. dem Transit, Entladen, Umladen, der Lagerung, dem Trennen von Massengut und Aufteilen von Sendungen und anderen Vorgängen, die zur Erhaltung ihres Zustands erforderlich sind; oder 2. dem Anbringen oder Aufkleben von Markierungen, Etiketten, Siegeln oder anderen Dokumenten zur Gewährleistung der Einhaltung der innerstaatlichen Vorschriften der Schweiz vor der Anmeldung der Veranlagung nach der Verordnung über Einfuhrzölle betreffend die Vereinigten Staaten. 2 Die unter Absatz 1 Buchstabe c aufgeführten Vorgänge können in jedem anderen Land als den Vereinigten Staaten stattgefunden haben, sofern die Sendungen in diesem Land unter zollamtlicher Überwachung geblieben sind. 3 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten als erfüllt, sofern das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) keinen Grund hat, das Gegenteil anzunehmen. Es kann vom Importeur oder von dessen Vertreter geeignete Nachweise für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung verlangen, beispielsweise Frachtbriefe oder andere Transportdokumente oder die Kennzeichnung oder Nummerierung der Packstücke.

Your change, as a redline

Art. 12 Nicht-Veränderung

1 Ursprungserzeugnisse, für die eine Einfuhrveranlagung nach der Verordnung über Einfuhrzölle betreffend die Vereinigten Staaten beantragt wird, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: a. Sie sind mit den aus den Vereinigten Staaten ausgeführten Erzeugnissen identisch. b. Sie sind nach ihrer Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten in keiner Weise verändert oder umgewandelt worden. c. Sie sind nach ihrer Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten ausschliesslich den folgenden Vorgängen unterzogen worden:1. dem Transit, Entladen, Umladen, der Lagerung, dem Trennen von Massengut und Aufteilen von Sendungen und anderen Vorgängen, die zur Erhaltung ihres Zustands erforderlich sind; oder 2. dem Anbringen oder Aufkleben von Markierungen, Etiketten, Siegeln oder anderen Dokumenten zur Gewährleistung der Einhaltung der innerstaatlichen Vorschriften der Schweiz vor der Anmeldung der Veranlagung nach der Verordnung über Einfuhrzölle betreffend die Vereinigten Staaten. 2 Die unter Absatz 1 Buchstabe c aufgeführten Vorgänge können in jedem anderen Land als den Vereinigten Staaten stattgefunden haben, sofern die Sendungen in diesem Land unter zollamtlicher Überwachung geblieben sind. 3 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten als erfüllt, sofern das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) keinen Grund hat, das Gegenteil anzunehmen. Es kann vom Importeur oder von dessen Vertreter geeignete Nachweise für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung verlangen, beispielsweise Frachtbriefe oder andere Transportdokumente oder die Kennzeichnung oder Nummerierung der Packstücke.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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