Art. 1 Verpflichtungskredit
1) Für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021" wird auf Basis des liechtensteinischen EWR/EFTA-Anteils des Jahres 2015 von 1.06 Prozent ein Verpflichtungskredit in Höhe von 16 410 000 Euro (17 860 000 Franken) bewilligt. 2) Ändert sich der liechtensteinische Anteil, wird die Höhe des Verpflichtungskredits entsprechend angepasst.