Gesetz über die Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb der öffentlichen Strassen und Wege
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Change 1
Art. 3
Generelle Ausnahmen 1 Vom Verbot des Artikels 1 sind ausgenommen: a. die berufliche oder dienstliche Verwendung von Motorfahrzeugen für: 1. Armee, Zivilschutz, Gesamtverteidigung und Katastrophenhilfe; 2. Polizei, Feuerwehr, Ölwehr; 3. medizinische Betreuung, Sanitäts-, Rettungs- und Veterinärdienst; 4. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau; 5. Hoch- und Tiefbau, Strassenunterhalt; 6. werkinternen Verkehr. b. der Motorfahrzeugverkehr der hiezu Berechtigten auf privaten Strassen, Wegen und Plätzen, die für den Verkehr mit Motorfahrzeugen bestimmt oder geeignet sind; c. der Einsatz von Fahrzeugen zur Pistenbearbeitung, wenn sie mit Kontrollschildern versehen sind und der Führer den erforderlichen Führerausweis besitzt. N 38 2832 1 VII D/11/3 Art. 4 * Zubringerdienst zu abgelegenen Gebäuden 1 Die Kantonspolizei kann auf Antrag der betreffenden Gemeinde ausnahmsweise den Zubringerdienst zu abgelegenen Gebäuden gestatten, die nicht auf öffentlichen Strassen erreichbar sind, sofern die Eigentümer der befahrenen Grundstücke ihre Zustimmung erteilen.
Art. 3
Generelle Ausnahmen 1 Vom Verbot des Artikels 1 sind ausgenommen: a. die berufliche oder dienstliche Verwendung von Motorfahrzeugen für: 1. Armee, Zivilschutz, Gesamtverteidigung und Katastrophenhilfe; 2. Polizei, Feuerwehr, Ölwehr; 3. medizinische Betreuung, Sanitäts-, Rettungs- und Veterinärdienst; 4. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau; 5. Hoch- und Tiefbau, Strassenunterhalt; 6. werkinternen Verkehr. b. der Motorfahrzeugverkehr der hiezu Berechtigten auf privaten Strassen, Wegen und Plätzen, die für den Verkehr mit Motorfahrzeugen bestimmt oder geeignet sind; c. der Einsatz von Fahrzeugen zur Pistenbearbeitung, wenn sie mit Kontrollschildern versehen sind und der Führer den erforderlichen Führerausweis besitzt. N 38 2832 1 VII D/11/3 Art. 4 * Zubringerdienst zu abgelegenen Gebäuden 1 Die Kantonspolizei kann auf Antrag der betreffenden Gemeinde ausnahmsweise den Zubringerdienst zu abgelegenen Gebäuden gestatten, die nicht auf öffentlichen Strassen erreichbar sind, sofern die Eigentümer der befahrenen Grundstücke ihre Zustimmung erteilen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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