Propose a change

Freihandelsabkommen vom 28. April 2016 zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13.7 Berichte des Schiedsgerichts

1) Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Entscheidungen sowie gegebenenfalls seinen Empfehlungen vor. Die Streitparteien können dem Schiedsgericht dazu eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts unterbreiten. Das Schiedsgericht legt den Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des ersten Berichts seinen Schlussbericht vor. Die Feststellungen des Schlussberichts gehen auf die Stellungnahmen ein, die die Streitparteien abgegeben haben. 2) Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Art. 13.9 (Umsetzung des Schlussberichts des Schiedsgerichts) und 13.10 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) werden den Vertragsparteien bekannt gemacht. Eine Streitpartei kann den Bericht unter Vorbehalt von Art. 13.6 Abs. 7 (Schiedsgerichtsverfahren) öffentlich zugänglich machen. 3) Jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend.

Your change, as a redline

Art. 13.7 Berichte des Schiedsgerichts

1) Das Schiedsgericht legt den Streitparteien innerhalb von höchstens 90 Tagen nach seiner Einsetzung einen ersten Bericht mit seinen Feststellungen und Entscheidungen sowie gegebenenfalls seinen Empfehlungen vor. Die Streitparteien können dem Schiedsgericht dazu eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts unterbreiten. Das Schiedsgericht legt den Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des ersten Berichts seinen Schlussbericht vor. Die Feststellungen des Schlussberichts gehen auf die Stellungnahmen ein, die die Streitparteien abgegeben haben. 2) Der Schlussbericht sowie alle Berichte nach den Art. 13.9 (Umsetzung des Schlussberichts des Schiedsgerichts) und 13.10 (Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen) werden den Vertragsparteien bekannt gemacht. Eine Streitpartei kann den Bericht unter Vorbehalt von Art. 13.6 Abs. 7 (Schiedsgerichtsverfahren) öffentlich zugänglich machen. 3) Jedes Urteil des Schiedsgerichts nach den Bestimmungen dieses Kapitels ist endgültig und für die Streitparteien bindend.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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