Change 1 Article Choose an article Eingangsformel § 1 Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung § 2 Unterrichtsveranstaltungen § 3 Praktisches Jahr § 4 Durchführung des Praktischen Jahres in außeruniversitären Einrichtungen § 5 Ausbildung in erster Hilfe § 6 Krankenpflegedienst § 7 Famulatur § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle § 9 Zuständige Stelle § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung § 11 Versagung der Zulassung § 11a Nachteilsausgleich § 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen; Gestattung der Fortführung der Ausbildung § 13 Art und Bewertung der Prüfung § 14 Schriftliche Prüfung § 15 Mündlich-praktische Prüfung § 16 Prüfungstermine § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen § 18 Rücktritt von der Prüfung § 19 Versäumnisfolgen § 20 Wiederholung von Prüfungen § 21 Nichtbestehen der Prüfung § 22 Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung § 23 Schriftliche Aufsichtsarbeit § 24 Mündlich-praktischer Teil der Prüfung § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen § 26 Zeugnis § 27 Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung § 28 Schriftliche Prüfung § 29 Zeugnis § 30 Mündlich-praktische Prüfung § 31 (weggefallen) § 32 Zeugnis § 33 Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung § 33a Allgemeine Vorgaben für die einzureichenden Unterlagen § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 3a der Bundesärzteordnung § 35b Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung § 35c Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung § 35d Erforderliche Unterlagen § 35e Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs § 35f Entscheidung über den Antrag § 35g Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung § 36 Eignungsprüfung nach § 9c Absatz 7 der Bundesärzteordnung § 37 Kenntnisprüfung nach § 9d Absatz 2 und 3 der Bundesärzteordnung § 37a Mitteilungspflichten bei Nichtbestehen der Kenntnisprüfung § 38 Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede nach § 9c Absatz 5 der Bundesärzteordnung § 39 Antrag auf Erteilung einer Approbation § 39a Erforderliche Unterlagen bei einem Antrag auf Erteilung einer Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation § 39b Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 9c Absatz 1 und 2 der Bundesärzteordnung § 39c Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 9d Absatz 2 der Bundesärzteordnung § 39d Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 9c Absatz 4 oder § 9d Absatz 3 der Bundesärzteordnung § 39e Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 der Bundesärzteordnung durch Antragsteller mit einer außerhalb Deutschlands abgeschlossenen Berufsqualifikation § 39f Entscheidung über den Antrag § 40 Approbationsurkunde § 41 Modellstudiengang § 42 Anwendung bisherigen Rechts § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen § 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Schlussformel Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1)Bescheinigung Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über den Krankenpflegedienst Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8)Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 9 (zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) Anlage 13 Anlage 14 (zu § 40 Satz 1)Approbationsurkunde Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2)Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8, § 35 Absatz 4 Satz 2, § 35a Absatz 5)Erlaubnis nach § 10 Absatz 1, 1a oder 3a der Bundesärzteordnung Anlage 17 (zu § 35b Absatz 3)Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung Anlage 17a (zu § 35g)Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 10b der Bundesärzteordnung Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 36 der Approbationsordnung für Ärzte Anlage 19 (zu § 37 Absatz 12 Satz 3)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte
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Anlage 17 (zu § 35b Absatz 3)Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname)
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
wird gemäß § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen
Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erforderlich
ist, für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt.
Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und
Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen.
Die Tätigkeit darf nur in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . verrichtet werden.
Siegel
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
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Anlage 17 (zu § 35b Absatz 3)Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname)
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
wird gemäß § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen
Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erforderlich
ist, für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt.
Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und
Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen.
Die Tätigkeit darf nur in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . verrichtet werden.
Siegel
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.