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Übereinkommen über den Strassenverkehr

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Fahrtrichtungsänderung

1. Ein Führer, der nach rechts oder links in eine andere Strasse oder in ein angrenzendes Grundstück abbiegen will, muss unbeschadet des Artikels 7 Absatz 1 und des Artikels 14: a) wenn er die Strasse nach der der Verkehrsrichtung entsprechenden Seite verlassen will, sich so nahe wie möglich an den dieser Richtung entsprechenden Fahrbahnrand halten und seine Fahrbewegung in einem kleinstmöglichen Raum ausführen; b) wenn er die Strasse nach der anderen Seite verlassen will, vorbehaltlich der Möglichkeit für die Vertragsparteien oder ihre Teilgebiete, abweichende Bestimmungen für Fahrräder und Motorfahrräder zu erlassen, die diesen insbesondere eine Fahrtrichtungsänderung durch ein Überqueren der Kreuzung in zwei Einzelphasen ermöglichen, sich auf Strassen mit Gegenverkehr so nahe wie möglich an die Mittellinie der Fahrbahn und auf Einbahnstrassen an den der Verkehrsrichtung entgegen gesetzten Fahrbahnrand halten; wenn er in eine andere Strasse mit Gegenverkehr abbiegen will sich an den der Verkehrsrichtung entsprechenden Fahrbahnrand halten. 2. Während der Fahrtrichtungsänderung muss der Führer, unbeschadet des Artikels 21 bezüglich der Fussgänger, die Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn oder anderen Teilen der Strasse, die er verlassen will, vorbeifahren lassen. Fassung gemäss Änd. vom 28. Sept. 2004, in Kraft seit 28. März 2006 (AS 2007 3599). Fassung gemäss Änd. vom 28. Sept. 2004, in Kraft seit 28. März 2006 (AS 2007 3599).

Your change, as a redline

Art. 16 Fahrtrichtungsänderung

1. Ein Führer, der nach rechts oder links in eine andere Strasse oder in ein angrenzendes Grundstück abbiegen will, muss unbeschadet des Artikels 7 Absatz 1 und des Artikels 14: a) wenn er die Strasse nach der der Verkehrsrichtung entsprechenden Seite verlassen will, sich so nahe wie möglich an den dieser Richtung entsprechenden Fahrbahnrand halten und seine Fahrbewegung in einem kleinstmöglichen Raum ausführen; b) wenn er die Strasse nach der anderen Seite verlassen will, vorbehaltlich der Möglichkeit für die Vertragsparteien oder ihre Teilgebiete, abweichende Bestimmungen für Fahrräder und Motorfahrräder zu erlassen, die diesen insbesondere eine Fahrtrichtungsänderung durch ein Überqueren der Kreuzung in zwei Einzelphasen ermöglichen, sich auf Strassen mit Gegenverkehr so nahe wie möglich an die Mittellinie der Fahrbahn und auf Einbahnstrassen an den der Verkehrsrichtung entgegen gesetzten Fahrbahnrand halten; wenn er in eine andere Strasse mit Gegenverkehr abbiegen will sich an den der Verkehrsrichtung entsprechenden Fahrbahnrand halten. 2. Während der Fahrtrichtungsänderung muss der Führer, unbeschadet des Artikels 21 bezüglich der Fussgänger, die Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn oder anderen Teilen der Strasse, die er verlassen will, vorbeifahren lassen. Fassung gemäss Änd. vom 28. Sept. 2004, in Kraft seit 28. März 2006 (AS 2007 3599). Fassung gemäss Änd. vom 28. Sept. 2004, in Kraft seit 28. März 2006 (AS 2007 3599).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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