Propose a change

Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 16 Datenaustausch mit der Deutschen Bundesbank

(1) Der Austausch von Einzelangaben zu grenzüberschreitenden Veredelungsverkehren zwischen dem Statistischen Bundesamt und der Deutschen Bundesbank ist zulässig, soweit die Übermittlung für die Verbesserung der Qualität und Kohärenz der Außenhandelsstatistik und der Zahlungsbilanzstatistik und insbesondere zur Feststellung von fehlenden Anmeldungen von Veredelungsverkehren erforderlich ist. Um die Ergebnisse der Kohärenzprüfung miteinander abzugleichen, dürfen das Statistische Bundesamt und die Deutsche Bundesbank ihre Prüfergebnisse untereinander austauschen. (2) Die Deutsche Bundesbank übermittelt dem Statistischen Bundesamt die Einzelangaben, die sie im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik zu Zahlungsströmen über Veredelungsdienstleistungen zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 erhält. (3) Das Statistische Bundesamt übermittelt der Deutschen Bundesbank die im Zusammenhang mit der Anmeldung von Veredelungsverkehren erhobenen Einzelangaben zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8. (4) Einzelangaben, die nach Absatz 1 und 3 an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden, dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nur Personen, die mit statistischen Angelegenheiten befasst sind, innerhalb ihres spezifischen, von anderen Aufgabenbereichen der Deutschen Bundesbank räumlich, organisatorisch und personell getrennten Arbeitsbereichs zugänglich sein.

Your change, as a redline

§ 16 Datenaustausch mit der Deutschen Bundesbank

(1) Der Austausch von Einzelangaben zu grenzüberschreitenden Veredelungsverkehren zwischen dem Statistischen Bundesamt und der Deutschen Bundesbank ist zulässig, soweit die Übermittlung für die Verbesserung der Qualität und Kohärenz der Außenhandelsstatistik und der Zahlungsbilanzstatistik und insbesondere zur Feststellung von fehlenden Anmeldungen von Veredelungsverkehren erforderlich ist. Um die Ergebnisse der Kohärenzprüfung miteinander abzugleichen, dürfen das Statistische Bundesamt und die Deutsche Bundesbank ihre Prüfergebnisse untereinander austauschen. (2) Die Deutsche Bundesbank übermittelt dem Statistischen Bundesamt die Einzelangaben, die sie im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik zu Zahlungsströmen über Veredelungsdienstleistungen zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 erhält. (3) Das Statistische Bundesamt übermittelt der Deutschen Bundesbank die im Zusammenhang mit der Anmeldung von Veredelungsverkehren erhobenen Einzelangaben zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8. (4) Einzelangaben, die nach Absatz 1 und 3 an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden, dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nur Personen, die mit statistischen Angelegenheiten befasst sind, innerhalb ihres spezifischen, von anderen Aufgabenbereichen der Deutschen Bundesbank räumlich, organisatorisch und personell getrennten Arbeitsbereichs zugänglich sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds