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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung an der Stadt- und Kantonsbibliothek

Zug · 424.1 · other

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Der Kanton beteiligt sich am Bau und am Betrieb der Stadt- und Kantonsbibliothek Zug.

§ 2

1 An den Bau gemäss vorliegendem Projekt wird ein Beitrag von einem Drittel der Gesamtkosten von Fr. 11 500 000.–, d.h. Fr. 3 833 000.–, gewährt. 2 Die Kosten basieren auf dem Zürcher Baukostenindex vom 1. Oktober 1983 (129,6 Punkte) und sind der Entwicklung des Indexes anzupassen.

§ 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit der Stadt Zug einen Vertrag über den Betrieb der Bibliothek abzuschliessen.

§ 4

1 An die im Vertrag zu umschreibenden jährlichen Betriebskosten leistet der Kanton ab Eröffnung der Bibliothek einen Drittel. 2 Dieser Beitrag ist der Laufenden Verwaltungsrechnung zu belasten. 1) BGS 111.1 GS 22, 499 1 424.1

§ 5

1 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft. 424.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 03.05.1984 03.05.1984 Erlass Erstfassung GS 22, 499 424.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 03.05.1984 03.05.1984 Erstfassung GS 22, 499

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