Verordnung des VBS über die Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Ausserbetriebnahme
1 Bei gemieteten oder gepachteten Immobilien werden bei einer Ausserbetriebnahme die Verträge gemäss den Vertragsbestimmungen gekündigt. Bei der Rückgabe der Immobilien ist sicherzustellen, dass für Massnahmen nach der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV) die Kostentragung geregelt ist. 2 Immobilien im Eigentum des Bundes werden bei einer Ausserbetriebnahme: a. bei Eigenbedarf des Bundes an ein anderes Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO) nach Artikel 8 Absatz 1 VILB abgetreten; b. verkauft; c. stillgelegt; oder d. rückgebaut. 3 Die Ausserbetriebnahme von Immobilien im Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen erfolgt, wenn diese nicht mehr im Verzeichnis gemäss Artikel 11 der Verordnung vom 2. Mai 1990 über den Schutz militärischer Anlagen aufgeführt sind. SR 814.680 SR 172.010.21 SR 510.518 SR 510.518.1
Art. 3 Ausserbetriebnahme
1 Bei gemieteten oder gepachteten Immobilien werden bei einer Ausserbetriebnahme die Verträge gemäss den Vertragsbestimmungen gekündigt. Bei der Rückgabe der Immobilien ist sicherzustellen, dass für Massnahmen nach der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV) die Kostentragung geregelt ist. 2 Immobilien im Eigentum des Bundes werden bei einer Ausserbetriebnahme: a. bei Eigenbedarf des Bundes an ein anderes Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO) nach Artikel 8 Absatz 1 VILB abgetreten; b. verkauft; c. stillgelegt; oder d. rückgebaut. 3 Die Ausserbetriebnahme von Immobilien im Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen erfolgt, wenn diese nicht mehr im Verzeichnis gemäss Artikel 11 der Verordnung vom 2. Mai 1990 über den Schutz militärischer Anlagen aufgeführt sind. SR 814.680 SR 172.010.21 SR 510.518 SR 510.518.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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