VII B/2/9 Beschluss über die Erteilung eines Kredites von 9'415'000 Franken an die Braunwald-Standseilbahn AG für Erneuerungsarbeiten Vom 7. Mai 1995 (Stand 7. Mai 1995) (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 1995) Ziff. 1 1 Der Kanton gewährt der Braunwald-Standseilbahn AG für die Erneuerungsarbeiten gemäss Projektvorlage 1994 mit geschätzten Kosten von 15'200'000 Franken (Preisbasis 30. September 1994) einen Beitrag von 9'415'000 Franken, nämlich ein Darlehen von 4'955'000 Franken sowie einen à fonds perdu Beitrag von 4'460'000 Franken. Ziff. 2 2 An den vom Bund anerkannten projekt- oder teuerungsbedingten Mehrkosten beteiligt sich der Kanton anteilmässig. Ziff. 3 1 Die detaillierten Bedingungen der Darlehens- und Beitragsgewährung werden in einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Glarus einerseits und der Braunwald-Standseilbahn AG andererseits festgelegt. Ziff. 4 1 Die Finanzierung des Darlehens und des à fonds perdu Beitrages erfolgt gemäss Artikel 10 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr1). Ziff. 5 1 Zinszahlungen und Rückzahlungen der Braunwald-Standseilbahn AG werden den Verkehrssteuern zugeschieden und gemäss Artikel 10 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr weiter verwendet. Ziff. 6 1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1) GS VII D/11/1 SBE VI/1 42 1
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