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Standeskommissionsbeschluss über das Dienstreglement der Kantonspolizei

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 VI. Motorfahrzeuge und Unterhalt

Grundsatz 1 Für Dienstfahrten stehen den Polizeibeamten in der Regel Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Sie sind von Polizeibeamten zu lenken. 2 Korpseigene Fahrzeuge dürfen nicht für private Fahrten verwendet werden. 3 Der Polizeikommandant bestimmt einen Verantwortlichen für den Unterhalt der Fahrzeuge. Er sorgt für die Betriebssicherheit und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge. 4 Für die ständige Betriebsbereitschaft, wie Auftanken usw. ist jeder Benützer vor dem Einstellen des Fahrzeuges besorgt. 5 Für jedes Fahrzeug ist eine Betriebskontrolle zu führen. 6 Schäden hat der Lenker unverzüglich dem Kommando oder Fahrzeugchef zu melden. Für grössere Reparaturen ist ein Kostenvoranschlag einzuholen und dem Kommando zu unterbreiten. 7 Für Schäden, die Polizeibeamte an Dienstfahrzeugen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben, sind sie dem Kanton haftbar.

Your change, as a redline

Art. 17 VI. Motorfahrzeuge und Unterhalt

Grundsatz 1 Für Dienstfahrten stehen den Polizeibeamten in der Regel Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Sie sind von Polizeibeamten zu lenken. 2 Korpseigene Fahrzeuge dürfen nicht für private Fahrten verwendet werden. 3 Der Polizeikommandant bestimmt einen Verantwortlichen für den Unterhalt der Fahrzeuge. Er sorgt für die Betriebssicherheit und die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge. 4 Für die ständige Betriebsbereitschaft, wie Auftanken usw. ist jeder Benützer vor dem Einstellen des Fahrzeuges besorgt. 5 Für jedes Fahrzeug ist eine Betriebskontrolle zu führen. 6 Schäden hat der Lenker unverzüglich dem Kommando oder Fahrzeugchef zu melden. Für grössere Reparaturen ist ein Kostenvoranschlag einzuholen und dem Kommando zu unterbreiten. 7 Für Schäden, die Polizeibeamte an Dienstfahrzeugen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben, sind sie dem Kanton haftbar.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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