Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 28 Startmethodenberechtigungen
1 Die Startmethodenberechtigungen für das geführte Luftfahrzeug muss im Flugbuch eingetragen sein, damit eine Pilotin oder ein Pilot ihre oder seine Rechte ausüben darf. 2 Folgende Startmethodenberechtigungen werden im Flugbuch der Pilotin oder des Piloten eingetragen: a. Flugzeugschlepp; b. Windenstart; c. Eigenstart; d. Gummiseilstart; e. Fahrzeugstart. 3 Europaweit geregelte Startmethodenberechtigungen gelten ebenfalls für Segelflugzeuge mit geringem Gewicht. 4 Die Ausbildungsleiter oder der Ausbildungsleiter der verantwortlichen Ausbildungsorganisation oder die oder der verantwortliche Lehrberechtigte trägt nach Abschluss der Ausbildung eine neue Startmethodenberechtigung nach Absatz 2 ins Flugbuch der Pilotin oder des Piloten ein, wenn die Anforderungen nach SFCL.155 Buchstabe a mit einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt sind. 5 Pilotinnen und Piloten dürfen die mit der Startmethode gemäss Absatz 2 verbundenen Rechte ausüben, wenn sie die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung nach SFCL.155 Buchstabe c oder d in der jeweiligen Startmethode auf einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht oder einem europaweit geregelten Segelflugzeug erfüllen.
Art. 28 Startmethodenberechtigungen
1 Die Startmethodenberechtigungen für das geführte Luftfahrzeug muss im Flugbuch eingetragen sein, damit eine Pilotin oder ein Pilot ihre oder seine Rechte ausüben darf. 2 Folgende Startmethodenberechtigungen werden im Flugbuch der Pilotin oder des Piloten eingetragen: a. Flugzeugschlepp; b. Windenstart; c. Eigenstart; d. Gummiseilstart; e. Fahrzeugstart. 3 Europaweit geregelte Startmethodenberechtigungen gelten ebenfalls für Segelflugzeuge mit geringem Gewicht. 4 Die Ausbildungsleiter oder der Ausbildungsleiter der verantwortlichen Ausbildungsorganisation oder die oder der verantwortliche Lehrberechtigte trägt nach Abschluss der Ausbildung eine neue Startmethodenberechtigung nach Absatz 2 ins Flugbuch der Pilotin oder des Piloten ein, wenn die Anforderungen nach SFCL.155 Buchstabe a mit einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt sind. 5 Pilotinnen und Piloten dürfen die mit der Startmethode gemäss Absatz 2 verbundenen Rechte ausüben, wenn sie die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung nach SFCL.155 Buchstabe c oder d in der jeweiligen Startmethode auf einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht oder einem europaweit geregelten Segelflugzeug erfüllen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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