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Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29 Zusätzliche Berechtigungen

1 Für folgende Betriebsarten wird der Besitz einer zusätzlichen Berechtigung vorausgesetzt: a. Kunstflug; b. Wolkenflug mit Segelflugzeugen ohne Motorkraft; c. Schleppen von Segelflugzeugen und Schleppen von Bannern mit Reisemotorseglern d. Nachtflug mit Reisemotorseglern (TMG-Nachtflug); 2 Je nach zusätzlicher Berechtigungen gemäss Absatz 1 stellen das BAZL, die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter der verantwortlichen Ausbildungsorganisation oder die oder der verantwortliche Lehrberechtigte einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine zusätzliche Berechtigung aus, wenn sie oder: a. über die entsprechende europaweit geregelte zusätzliche Berechtigung für Segelflieger verfügt und, ausgenommen für die Nachtflugberechtigung, eine angemessene Einführung in die Besonderheiten der Ausübung der zusätzlichen jeweiligen Berechtigung auf Segelflugzeugen mit geringem Gewicht durch eine oder einen Lehrberechtigten absolviert hat; oder b. die in den folgenden Regeln vorgesehenen Anforderungen mit einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt:1. SFCL.200 Buchstaben b, c, d oder e und AMC1 SFCL.200(b), AMC1 SFCL.200(c), AMC1 SFCL.200(d) oder AMC1 SFCL.200(e) für den Kunstflug, 2. SFCL.215 Buchstaben b und AMC1 SFCL.215 für den Wolkenflug mit Segelflugzeugen ohne Motorkraft, 3. SFCL.205 Buchstaben b oder c und AMC1 SFCL.205 für das Schleppen von Segelflugzeugen und Schleppen von Bannern, 4. SFCL.210 Buchstaben b und c und AMC1 SFCL.210 für den Nachtflug mit Reisemotorseglern (TMG-Nachtflug).

Your change, as a redline

Art. 29 Zusätzliche Berechtigungen

1 Für folgende Betriebsarten wird der Besitz einer zusätzlichen Berechtigung vorausgesetzt: a. Kunstflug; b. Wolkenflug mit Segelflugzeugen ohne Motorkraft; c. Schleppen von Segelflugzeugen und Schleppen von Bannern mit Reisemotorseglern d. Nachtflug mit Reisemotorseglern (TMG-Nachtflug); 2 Je nach zusätzlicher Berechtigungen gemäss Absatz 1 stellen das BAZL, die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter der verantwortlichen Ausbildungsorganisation oder die oder der verantwortliche Lehrberechtigte einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine zusätzliche Berechtigung aus, wenn sie oder: a. über die entsprechende europaweit geregelte zusätzliche Berechtigung für Segelflieger verfügt und, ausgenommen für die Nachtflugberechtigung, eine angemessene Einführung in die Besonderheiten der Ausübung der zusätzlichen jeweiligen Berechtigung auf Segelflugzeugen mit geringem Gewicht durch eine oder einen Lehrberechtigten absolviert hat; oder b. die in den folgenden Regeln vorgesehenen Anforderungen mit einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt:1. SFCL.200 Buchstaben b, c, d oder e und AMC1 SFCL.200(b), AMC1 SFCL.200(c), AMC1 SFCL.200(d) oder AMC1 SFCL.200(e) für den Kunstflug, 2. SFCL.215 Buchstaben b und AMC1 SFCL.215 für den Wolkenflug mit Segelflugzeugen ohne Motorkraft, 3. SFCL.205 Buchstaben b oder c und AMC1 SFCL.205 für das Schleppen von Segelflugzeugen und Schleppen von Bannern, 4. SFCL.210 Buchstaben b und c und AMC1 SFCL.210 für den Nachtflug mit Reisemotorseglern (TMG-Nachtflug).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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