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Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 30 Lehrberechtigung

1 Wer die Tätigkeit von Lehrberechtigten für Segelflugzeuge mit geringem Gewicht ausüben will, muss eine Berechtigung besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine Berechtigung aus, wenn sie oder er: a. eine Lehrberechtigung für Segelflugzeuge FI(S) besitzt; und b. eine nationale Pilotenlizenz zum Führen von Segelflugzeugen mit geringem Gewicht besitzt. 2 Eine Lehrberechtigte oder Lehrberechtigter darf ausbilden, wenn sie oder er: a. eine Erfahrung von mindestens 15 Flugstunden einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht oder auf einem europaweit geregelten Segelflugzeug derselben Klasse und derselben Antriebsart aufweist wie desjenigen, auf dem die Ausbildung stattfinden soll; und b. die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung nach SFCL.360 auf einem europaweit geregelten Segelflugzeug oder auf einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt. 3 Eine Lehrberechtigte oder ein Lehrberechtigter darf eine Ausbildung für zusätzliche Berechtigungen durchführen, wenn sie oder er: a. in ihrer oder seiner europäischen Pilotenlizenz für Segelflugzeuge über eine Lehrberechtigung für die zusätzlichen Berechtigungen, für die sie oder er eine Ausbildung durchführen will, verfügt oder über eine solche verfügt hat; und b. eine gültige, nationale zusätzliche Berechtigung, die sich auf die zusätzliche Berechtigung erstreckt, für die sie oder er eine Ausbildung durchführen will, besitzt.

Your change, as a redline

Art. 30 Lehrberechtigung

1 Wer die Tätigkeit von Lehrberechtigten für Segelflugzeuge mit geringem Gewicht ausüben will, muss eine Berechtigung besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine Berechtigung aus, wenn sie oder er: a. eine Lehrberechtigung für Segelflugzeuge FI(S) besitzt; und b. eine nationale Pilotenlizenz zum Führen von Segelflugzeugen mit geringem Gewicht besitzt. 2 Eine Lehrberechtigte oder Lehrberechtigter darf ausbilden, wenn sie oder er: a. eine Erfahrung von mindestens 15 Flugstunden einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht oder auf einem europaweit geregelten Segelflugzeug derselben Klasse und derselben Antriebsart aufweist wie desjenigen, auf dem die Ausbildung stattfinden soll; und b. die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung nach SFCL.360 auf einem europaweit geregelten Segelflugzeug oder auf einem Segelflugzeug mit geringem Gewicht erfüllt. 3 Eine Lehrberechtigte oder ein Lehrberechtigter darf eine Ausbildung für zusätzliche Berechtigungen durchführen, wenn sie oder er: a. in ihrer oder seiner europäischen Pilotenlizenz für Segelflugzeuge über eine Lehrberechtigung für die zusätzlichen Berechtigungen, für die sie oder er eine Ausbildung durchführen will, verfügt oder über eine solche verfügt hat; und b. eine gültige, nationale zusätzliche Berechtigung, die sich auf die zusätzliche Berechtigung erstreckt, für die sie oder er eine Ausbildung durchführen will, besitzt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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