Propose a change

Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 37 Pilotenlizenz

1 Wer Flüge mit Tragschraubern mit geringem Gewicht durchführen will, muss eine schweizerische Pilotenlizenz besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller die Pilotenlizenz aus, wenn sie oder er: a. eine europaweit geregelte Pilotenlizenz zum Führen von Flugzeugen oder Helikoptern, die zur Ausübung ihrer oder seiner Rechte allein an Bord eines Luftfahrzeugs berechtigt, besitzt; und b. als Inhaberin oder Inhaber einer europaweit geregelten Pilotenlizenz zum Führen von Flugzeugen oder Helikoptern eine Ausbildung nach Anhang 3 absolviert und die entsprechende Prüfung auf dem entsprechenden Tragschraubermodell mit geringem Gewicht bestanden hat. 2 Die Pilotenlizenz kann folgende Eintragungen enthalten: a. Antriebsarten; b. zusätzliche Berechtigung für Nachtflug; c. Lehrberechtigung; d. Prüferberechtigung. 3 Pilotinnen und Piloten dürfen die mit der Pilotenlizenz verbundenen Rechte ausüben, wenn sie die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung auf einem Ultraleicht-Tragschrauber nach FCL.140.A erfüllen.

Your change, as a redline

Art. 37 Pilotenlizenz

1 Wer Flüge mit Tragschraubern mit geringem Gewicht durchführen will, muss eine schweizerische Pilotenlizenz besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller die Pilotenlizenz aus, wenn sie oder er: a. eine europaweit geregelte Pilotenlizenz zum Führen von Flugzeugen oder Helikoptern, die zur Ausübung ihrer oder seiner Rechte allein an Bord eines Luftfahrzeugs berechtigt, besitzt; und b. als Inhaberin oder Inhaber einer europaweit geregelten Pilotenlizenz zum Führen von Flugzeugen oder Helikoptern eine Ausbildung nach Anhang 3 absolviert und die entsprechende Prüfung auf dem entsprechenden Tragschraubermodell mit geringem Gewicht bestanden hat. 2 Die Pilotenlizenz kann folgende Eintragungen enthalten: a. Antriebsarten; b. zusätzliche Berechtigung für Nachtflug; c. Lehrberechtigung; d. Prüferberechtigung. 3 Pilotinnen und Piloten dürfen die mit der Pilotenlizenz verbundenen Rechte ausüben, wenn sie die Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung auf einem Ultraleicht-Tragschrauber nach FCL.140.A erfüllen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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